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Förderung

Das Land Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Möglichkeiten, um Unternehmen zu unterstützen.

Eine ausführliche Darstellung der Förderinstrumentarien und die entsprechenden Antragsformulare bieten die Webseiten der

In der Förderdatenbank des Bundes sind alle Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union enthalten. Diese werden ständig aktuell gehalten. Hier kann man sich zielgerichtet über die Fördermöglichkeiten informieren.

Fördermöglichkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Im Rahmen des AFP können Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Investitionen, die zur Verbesserung

  • der Produktions- und Arbeitsbedingungen,
  • der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
  • der Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung

unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie

  • Investitionen, die zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung,

beitragen.

Weiterhin werden Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen und diesen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen gefördert. Darüber hinaus werden Investitionen in Bewässerungssysteme und –anlagen unter Maßgabe von Art. 74 der GAP-SP-VO Verordnung (EU) 2021/2115 gefördert.

Förderfähig sind u.a. Ausgaben für

  • Investitionen in die Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • der Kauf von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, sofern die Geräte und Maschinen besondere Anforderungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz erfüllen,
  • der Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft,
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Investition und
  • Gebühren für die Betreuung des Investitionsvorhabens.

Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt. Es können Zuschussbeträge zwischen 20 % bis 50 % gewährt werden.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt grundsätzlich 20 000 Euro.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-8403.

 

Marktstrukturverbesserung

Investitionen in die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen der Marktstrukturverbesserung gefördert werden.

Förderfähig sind Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Die Investitionen können auf Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung von technischen Einrichtungen ausgerichtet sein.

Die Investition soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser oder Energie, leisten.

Die Förderung richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 50 %, je nach Zuwendungsempfänger und Vorhaben.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-7502.

 

Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte

Das Förderprogramm Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte soll den Junglandwirten, die Erstniederlassung und die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern.

Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren. Neben der Flankierung des anstehenden Generationswechsels sollen so Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt werden.

Förderfähig sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen.

Die Förderhöhe beträgt maximal 100 000 Euro. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten über fünf Jahre.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 56 70 (Zentrale)
E-Mail: poststelle@
mw.sachsen-anhalt.de