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Daten und Fakten

Die Jagd in Sachsen-Anhalt erfordert einen gültigen Jagdschein. Derzeit besitzen in etwa 13.000 Personen eine Jagdlizenz, um in den rund 1,7 Millionen Hektar Jagdfläche die Pflicht der Hege nachzugehen. Über 90 Prozent dieser Fläche sind in ca. 2.000 private Jagdbezirke aufgeteilt, die teilweise verschiedenen Jagdverbänden, Privatpersonen und Institutionen gehören. Die anderen zehn Prozent sind staatliche Eigenjagdbezirke.

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden möglichst vermieden werden.

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Die Jagdkultur

Die Gebiete des Bundeslandes Sachsen-Anhalt werden seit Jahrhunderten für die Jagd von zahlreichen Wildtieren genutzt. Die Jagd ist somit ein fester Bestandteil der Kultur des neuen Bundeslandes und zieht jedes Jahr viele Jäger und interessierte Menschen nach Sachsen-Anhalt. Ein Denkmal des Kulturguts steht noch immer in der Nähe von Halberstadt, im Westen Sachsen-Anhalts. Das Jagdschloss Spiegelsberge, welches im Landschaftspark Spiegelsberge steht und zum Netzwerk Gartenträume Sachsen-Anhalt gehört, wurde 1958 zur Gaststätte umgebaut. Es diente den Herrschern und dem Hofstaat zur Unterbringung anlässlich der Jagd in der Region Ostharz.

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Jagdschein erwerben

Wer die Jagd in Sachsen-Anhalt grundsätzlich ausüben möchte, braucht einen Jagdschein und muss eine Jagdprüfung ablegen. Den Jagdschein oder die Jagdprüfung zu absolvieren stellt die Grundlage dar, berechtigt jedoch nicht automatisch zum Jagen. Für das Jagen in den gekennzeichneten Jagdbezirken wird zusätzlich eine privatrechtliche Erlaubnis gefordert. Um diese Jagderlaubnis zu erhalten, muss ein Jagdpachtvertrag abgeschlossen werden oder ein Jagderlaubnisschein bzw. Begehungsschein erworben werden. [https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183791]

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Jagd und Waldschutz

Die Jagd in Sachsen-Anhalt dient dem Schutz der Biotope und ist damit untrennbarer Bestandteil des Ökosystems Wald.

Durch gezielte Jagd werden waldverträgliche Wildbestände erreicht, die zur ökogerechten Waldbewirtschaftung führen. Diese Art von Umweltschutz hat sich auch bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel als sinnvoll erwiesen. Überhöhte Wildbestände stellen Risikofaktoren dar. Die Jagd kann dazu beitragen, den Anstieg der Streckenergebnisse, also die Wildbestände in Sachsen-Anhalt, zu regulieren.

Auch die Übertragung von Krankheiten und Seuchen, wie zum Beispiel die afrikanische Schweinepest, wird durch gezielte Dezimierung der Wildbestände verhindert und kann somit dem Tierschutz zugeordnet werden.

[https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/forst/waldschutz/]

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Prämie für erlegtes Schwarzwild

Unterschied zur Prämie für das Wildschweinmonitoring

Seit 2018 gewährt Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro für das Auffinden und Beproben toter oder kranker Wildschweine, um frühzeitig Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Land zu entdecken. Die Jagdausübungsberechtigten nach § 1 LJagdG erhalten diese für das Einsenden von Proben von Fallwild sowie von erlegtem Schwarzwild mit Krankheitssymptomen. Die Erlegungsprämie dagegen wird für erlegtes Schwarzwild gewährt.

Warum wird diese Prämie gezahlt werden?

Mit Beschluss vom 15.10.2020 (Drucksache 7/6747) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Regierung gebeten, eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 Euro zur Schaffung eines Anreizes zur Reduktion der Schwarzwildbestände zu zahlen.

Wie erhalten die Jägerinnen und Jäger das Geld?

Es wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten über das Verfahren zur Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens im Land getroffen. Antragstellung und Auszahlung der Erlegungsprämie wird über die jeweiligen Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erfolgen.

Über die Landkreise und kreisfreien Städte kann auch das entsprechende Antragsformular bezogen werden. Das Formular steht zudem beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zum Download bereit.

Antragsberechtigte Personen werden die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 1 LJagdG Sachsen-Anhalt sein. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächterinnen und -pächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber wird in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten liegen.

Wie muss ein Nachweis über den Abschuss erfolgen?

Der Nachweis über den Abschuss wird über den jeweiligen Wildursprungsschein und die Streckenliste der zur Jagd ausübungsberechtigten Personen erfolgen.

Gibt es für alle erlegten Tiere die Prämie (Bache, Keiler, Überläufer, Frischlinge)?

Für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen in Sachsen-Anhalt – exklusive führender Bachen – wird je Stück erlegten Schwarzwildes 65 Euro Erlegungsprämie gewährt. Für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde, wird keine Erlegungsprämie gewährt.

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Jagdtourismus

Sachsen-Anhalt bietet mit zahlreichen Jagdbezirken hervorragende Möglichkeiten des Jagdtourismus. Mit dem östlichen Harz bietet das Bundesland ein weitläufiges Gebiet, malerische Landschaften und idyllische Hotels und Restaurants. Auf der offiziellen Seite des Tourismus Sachsen-Anhalts werden die vielfältigen Landschaften vorgestellt. [https://www.sachsen-anhalt-tourismus.de/aktiv-natur/natur-entdecken/]

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Referat Forst- und Jagdpolitik, Fischerei, Forst- und jagdliche Rechtsangelegenheiten

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-1904
E-Mail: Poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

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