Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt am 1. Juli 2014 eröffnet auch Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf den Vergleich außerhalb Deutschlands erworbener Berufsqualifikationen mit den für deutsche Berufe erforderlichen Abschlüssen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel ist, möglichst weitreichend Qualifikationen und Berufserfahrungen anzuerkennen.
Bund und Länder haben sich im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“(Dresden, 2008) dazu auf ein gemeinsames und möglichst einheitliches und wechselseitig akzeptiertes Vorgehen verständigt. Das entsprechende Bundesanerkennungsgesetz gilt seit 1. April 2012. Bei wesentlichen Unterschieden sollen deren Umfang bezeichnet und Wege zur Überwindung aufgezeigt werden. Die Entscheidungen sollen innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen getroffen werden.
Antragstellung
Anträge können bei glaubhaft gemachter Absicht, in Sachsen-Anhalt tätig werden zu wollen, gestellt werden:
- unabhängig vom Staat des Erwerbs der Berufsqualifikation,
- unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Antragstellenden,
- unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Antragstellenden in Deutschland.
Ansprechpartner finden
Im Bürger- und Unternehmensservice des Landes Sachsen-Anhalt können Sie sich informieren, wer für die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in Sachsen-Anhalt zuständig ist und das Anerkennungsverfahren begleitet. Anträge können auch aus dem Ausland gestellt werden.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren, den deutschen Referenzberufen und den für die Anerkennung bundesrechtlich geregelter Berufsqualifikationen zuständigen Stellen finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.
Media
- Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt, in Kraft seit 1. Juli 2014
(PDF-Datei nicht barrierefrei) - Anerkennungsgesetz des Bundes – Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, in Kraft seit 1. April 2012
(PDF-Datei nicht barrierefrei) - Übersichtskarte zum Inkrafttreten der Ländergesetze
(PDF-Datei nicht barrierefrei) - Verzeichnis der Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern
(PDF-Datei nicht barrierefrei)