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Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte

Förderung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen

Die Landwirtschaft steht vor einem Generationenwechsel. Junge, engagierte Menschen sind nötig, die sich den Herausforderungen der Weiterbewirtschaftung oder Neugründung von landwirtschaftlichen Unternehmen stellen, in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt deshalb junge Landwirtinnen und Landwirte beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 100.000 EURO für die Dauer von fünf Jahren im Rahmen der "Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte". Damit wird zur Stärkung ländlicher Räume beigetragen, regionale Wertschöpfung gefördert und Arbeitsplätze vor Ort gesichert bzw. neu geschaffen.

Mit der "Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte" soll Junglandwirtinnen und Junglandwirten die Erstniederlassung ermöglicht und die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren.

Junglandwirteförderung: Was es zu beachten gibt

Gefördert werden, können Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind (Antragstellung bis einen Tag vor dem 41. Geburtstag), über ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen.

Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz müssen in Sachsen-Anhalt liegen.

Einzureichen ist ein Geschäftsplan, der die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebes sowie Zwischen- und Endziele im Hinblick auf die Entwicklung des Unternehmens enthält.

Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewilligung einen erfolgreichen Abschluss in einem Agrarberuf (anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes) und eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Fachschule (Wirtschafter) nachweisen. Liegt diese Voraussetzung zur Bewilligung noch nicht vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bewilligung nachgeholt werden.

Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen, können bis zu 100.000 EURO innerhalb von fünf Jahren als Zuschuss erhalten.

» Zu den notwendigen Antragsunterlagen und Hinweise (FP 8501).

Abteilung Ländlicher Raum und Agrarpolitik

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567-01
E-Mail: poststelle(at)mw.sachsen-anhalt.de