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Veterinärwesen

Öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sind die wichtigsten Tätigkeitsfelder des Veterinärwesens.

Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen. Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Mittelbehörde ist das Landesverwaltungsamt mit Hauptsitz in Halle/Saale. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind die unteren Veterinärbehörden. Die Aufgaben zu erforderlichen Veterinäruntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommen.

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Aufgaben der Veterinärverwaltung

Zu den vordringlichen Aufgaben der Veterinärverwaltung gehören

  • die Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung,
  • die Verhinderung der Übertragung von Tierkrankheiten auf den Menschen (Zoonosen),
  • der Tierschutz,
  • die Tierkörperbeseitigung,
  • die Tierarzneimittel- und Tierimpfstoffaufsicht,
  • die tierärztlichen Tierzuchtangelegenheiten,
  • Futtermittelangelegenheiten sowie
  • die Rechtsaufsicht über die Tierärztekammer als Selbstverwaltungseinrichtung der Tierärzte.

Die Fleischhygiene, die Geflügelfleischhygiene und die tierärztliche Lebensmittelhygiene fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Integration.

Die Fachaufgaben werden von beamteten und angestellten Tierärzten sowie technischem Kontrollpersonal wahrgenommen.

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Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts nimmt Aufgaben im Rahmen der Tiergesundheits- und Tierseuchenprophylaxe sowie der Tierseuchenentschädigung wahr.

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Tierärzte

Die Tiergesundheit ist das originäre Tätigkeitsfeld des praktischen Tierarztes. Er führt seine Tätigkeit in eigener Niederlassung in Form von Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft aus. Dabei wird er von Tierarzthelferinnen und Tierarzthelfern beziehungsweise von Tiermedizinischen Fachangestellten unterstützt. Diese werden in zugelassenen Ausbildungspraxen ausgebildet.

In Sachsen-Anhalt gibt es circa 380 Tierarztpraxen. Auskünfte hierüber erteilt die Tierärztekammer mit Sitz in Halle/Saale (Telefon: 0345/5754120).

Der Tierarzt ist Dienstleister für die Tierhalter. Für seine Leistungen erhebt er nach der Gebührenordnung für Tierärzte und nach der Arzneimittelpreisverordnung Gebühren und Auslagen.

Die Tierärztekammer ist die gesetzliche Selbstverwaltungseinrichtung des tierärztlichen Berufsstandes. Alle Tierärztinnen und Tierärzte sind Pflichtmitglieder. Die Kammer regelt und überwacht in eigener Zuständigkeit unter anderem die Berufsausübung, die Fort- und Weiterbildung und die Dienstbereitschaft.

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Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarznei- und Futtermittel

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567-01
E-Mail: veterinaerwesen-st@mw.sachsen-anhalt.de

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