Menu
menu

Förderung

Förderung der Tourismusentwicklung

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, wettbewerbsfähige Organisations- und Angebotsstrukturen zu schaffen und das Land national wie international erfolgreich aufzustellen. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten.

Antragsberechtigt sind unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen jeweils mit touristischer Ausrichtung sowie Regional- und Stadtmarketinggesellschaften.

Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Referat Tourismus, Standortmarketing: tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de.

Die neue Tourismusrichtlinie können Sie hier abrufen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung.

 

Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Mithilfe des Investitionsprogramms „Sachsen-Anhalt INVESTIERT sollen kleine und Kleinstunternehmen bei der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterstützt werden. Unterstützung gibt es bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern wie Maschinen oder Geschäftsausstattungen. Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt.

Im Jahr 2022 standen mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das Kontingent ist aufgrund der hohen Nachfrage vollständig gebunden, weshalb eine Antragstellung derzeit leider nicht möglich ist. Über die Fortführung des Investitionsprogramms informiert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Für größere Investitionsprojekte im Tourismus – sowohl im betrieblichen Bereich (Hotels, Ferienhausparks etc.) als auch im Bereich der touristischen Infrastruktur (Wege, Leitsysteme, Infozentren etc.) – steht die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Eine GRW-Förderung ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot untersützt wird.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Details zur Antragstellung bietet die Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Corona-Sondervermögen

Die Tourismuswirtschaft ist eine der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Das Ministerium stellt Mittel aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung. Die Maßnahme „Förderung der Tourismuswirtschaft“ gliedert sich in zwei Bereiche:

Zum einen können Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft, zum anderen Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Wiederstandskraft der Tourismuswirtschaft unterstützt werden. Bis zum Jahr 2025 stehen insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Corona-Sondervermögen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Projektkosten vorgesehen. Die Förderung soll von den regionalen Tourismusverbänden, der Investitions- und Marketinggesellschaft, den Stadtmarketinggesellschaften, dem Landestourismusverband, dem DEHOGA und anderen Tourismuspartner in Anspruch genommen werden können. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht vorgesehen.

Bei Förderfragen wenden Sie sich an tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de.

Referat Tourismus, Standortmarketing

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Herr Elmar Heisterkamp
Telefon: +49 391 567-4246
E-Mail: tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de