Zentrale Kontaktstelle (Art. 6 NZIA)
Aufgaben der zentralen Kontaktstelle: Die zentrale Kontaktstelle koordiniert und erleichtert die Einreichung aller relevanten Unterlagen und Informationen für die Genehmigungsverfahren und informiert den Projektträger über das Ergebnis der umfassenden Entscheidung. Die zentrale Kontaktstelle ist daher für die Entgegennahme und Weiterleitung der gesamten Verfahrenskorrespondenz (z. B. Anträge, Unterlagen, Anfragen, Erklärungen, Bescheide) sowohl in Richtung der zuständigen Behörden als auch in Richtung des Antragstellers zuständig.
In Sachsen-Anhalt ist die zentrale Kontaktstelle noch im Aufbau. Für den Übergang ist die Zentrale Kontaktstelle nach Art. 6 NZIA:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Referat Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industrieansiedlung, Industriebetreuung
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg