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Förderung im Tierschutz

Zur Unterstützung des Tierschutzes stellt das Ministerium seit 2012 jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie Tierschutz.

Die Förderung richtet sich an anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben und im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz zum Betreiben eines Tierheimes sind und /oder in Sachsen-Anhalt Bildungsangebote erbringen .

Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei der Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere. Dies schließt

  • Neu-, Erweiterung-, Um- und Ausbauten an bereits bestehenden Einrichtungen,
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der tierhygienischen Einrichtungen, wie beispielsweise in Kranken- oder Quarantänestationen und
  • die Beschaffung von Tierzubehör, wie Fang-, Transport- oder Chiplesegeräte

ein.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung von Tierschutzvereinen bei der Durchführung von Bildungsangeboten in Kindergärten und Grundschulen. So werden beispielsweise Projekte, die der Stärkung des Tierschutzbewusstseins oder der Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung dienen, finanziell unterstützt.

Die Förderung von baulichen Maßnahmen an Nebenanlagen, die nicht unmittelbar der Tierhaltung dienen, wie Parkplätze oder Personaltoiletten sind ausgeschlossen. Keine Förderung erhalten ebenfalls Vereine, die Tiere aus dem Ausland aufnehmen und vermitteln. Ebenfalls nicht förderfähig sind Werbeveranstaltungen, die Erstellung von Publikationen oder Aufrufe zu Spendenaktionen.

Das Antragsformular sowie die Anlage zum Antrag stehen hier und unter „Dokumente“ zum Download zur Verfügung. Anträge können jeweils bis zum 30. April des Jahres an die Bewilligungsbehörde gestellt werden:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF)
Sachgebiet ländlicher Raum
Goethestraße 3+5
29410 Salzwedel

 

Für Informationen zum Unterstützungsprogramm „Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt“ klicken Sie hier.