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Fördermöglichkeiten im Tierschutz

Zur Unterstützung des Tierschutzes stellt das Ministerium seit 2012 jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie Tierschutz.

Die Förderung richtet sich an anerkannte gemeinnützige Vereine und Verbände, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine vergleichbare Tierhaltung betreiben und im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz zum Betreiben eines Tierheimes sind oder sonstige Vereine, die gemeinnützig und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und Tiere halten.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Unterstützung baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere. Dies schließt alle Baumaßnahmen mit ein, von Rohbauarbeiten der einzelnen Gewerke bis hin zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen, wie den Bau von Kranken- und/oder Quarantänestationen. Die Förderung von Parkplätzen oder die Pflasterung mit Verbundsteinen sind ausgeschlossen. Die Förderung soll der unmittelbaren Verbesserung der Haltungsbedingungen zu Gute kommen.

Das Antragsformular sowie die Anlage zum Antrag stehen hier und unter "Dokumente" zum Download zur Verfügung. Anträge können jeweils bis zum 30. Juni des Jahres an die Bewilligungsbehörde gestellt werden:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF)
Sachgebiet ländlicher Raum
Goethestraße 3+5
29410 Salzwedel