Tierschutz in Sachsen-Anhalt
Veranstaltung „Tierschutzfälle vor Gericht – Beweissicherung und Begutachtung“
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder
- Brandenburg, Dr. Anne Zinke,
- Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, und
- Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerlinde von Dehn
laden zur fachübergreifenden Veranstaltung mit dem Thema „Tierschutzfälle vor Gericht - Beweissicherung und Begutachtung“ ein.
Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben Grundlagen für das veterinärmedizinische Sachverständigengutachten und eine gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzten sowie an Juristinnen und Juristen sowie Polizeibeamtinnen und –beamte.
Ort: Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLAk)
Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See (Nähe Potsdam)
Wann: 26. November 2025 | 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Einlass ab 09:30 Uhr
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei und in Präsenz sowie online möglich.
Vor Ort reichen die Kapazitäten für 120 Teilnehmende, online können sich bis zu 300 Personen einwählen.
Melden Sie sich bis zum 17. November 2025 an:
- Teilnahme in Präsenz
- Teilnahme Online - Zugangslink wird nach Anmeldeschluss versandt.
Wichtig! Bitte bei der Anmeldung unter „Notizen“ die Berufsgruppe angeben.
Anerkennung
Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit vier Fortbildungsstunden an. Die Anerkennung durch Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V. (ATF-Anerkennung) wird beantragt.
Kontaktpersonen für Rückfragen:
Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte Land Brandenburg
0331 866-7907 oder 7908, E-Mail: tierschutz(at)mleuv.brandenburg.de
Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen
0211 3843-1050, E-Mail: tierschb(at)mlv.nrw.de
Dr. Marco König, Landestierschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
0391 567-4211, E-Mail: tierschutzbeauftragter(at)mw.sachsen-anhalt.de
Das Tagungsprogramm und die Anmeldung finden Sie ebenfalls hier.
Fortbildungsveranstaltung Illegaler Welpenhandel
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt führte im letzten Jahr bereits eine Fortbildungsveranstaltung „Illegaler Welpenhandel“ durch. Am 19.11.2025 wird eine ganztägige Folgeveranstaltung zum Themenschwerpunkt „Illegaler Welpenhandel“ für Veterinärbehörden, Polizei, Staatsanwälte und Richter durchgeführt.
Mit einem Klick auf das Bild der Einladung gelangen Sie zum Einladungsflyer mit allen weiteren Informationen zu unserer Veranstaltung.
Hier können Sie sich zur Veranstaltung anmelden.
Tierschutz in Sachsen-Anhalt
Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe.
Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere.
Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
Zuständige Stellen
Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte.
Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt.
Der Tierschutz liegt uns sehr am Herzen
Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren.
Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere.
Tierschutzvereine
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen.
Tierpensionen
Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.
Dokumente
Förderung:
Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt (pdf)
Anlage zum Antrag auf Förderung des Tierschutzes (pdf)
Katzenkastrationsprojekt:
FAQs zur Kastration von Katzen (pdf)





