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Dorfentwicklung und Ländlicher Wegebau in Sachsen-Anhalt

Staatliche Förderinstrumente der Dorfentwicklung und des Ländlichen Wegebaus

In der Förderperiode 2023-2027 bestehen Fördermöglichkeiten für Vorhaben zur Dorfentwicklung und des Ländlichen Wegebaus in Sachsen-Anhalt ausschließlich innerhalb von LEADER/CLLD.

Die Grundlage der Förderung bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt“ (Richtlinie LEADER 2023-2027).

Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet die zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG). Maßgeblich für die Förderentscheidung ist, inwieweit das Vorhaben zur Umsetzung der in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) formulierten Zielen beiträgt.

Das Vorhabenauswahlverfahren ist LAG-spezifisch geregelt. Informationen hierzu gibt das jeweils zuständige LAG-Management. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für jede LAG sowie weitere Informationen zum LEADER/CLLD-Prozess finden Sie auf der LEADER/CLLD-Netzwerkseite (Link zur Internetseite).

Die Bewilligungsbehörden für diesen Förderbereich sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Das für Ihre LAG und damit Ihr Vorhaben zuständige Amt finden Sie im Merkblatt zur EU-Förderung (Merkblatt EU Förderung).

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