Sie haben eine Frage?
Wie stelle ich eine Tierschutzanzeige?
Sollten Sie der Ansicht sein, jemand fügt einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Schäden oder Leiden zu und verstößt damit gegen Tierschutzrecht, bringen Sie dies bitte zur Anzeige.
Zeigen Sie aber nur das an, was Sie sicher wissen, selbst gesehen oder anderweitig festgestellt haben oder benennen Sie Zeugen dafür. Bitte nutzen Sie diese Anzeigen nicht dafür, private („Nachbarschafts-")Streitigkeiten auszutragen, etwa wegen Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Entscheidend dabei muss immer sein, welche Auswirkungen bestimmte Haltungsbedingungen auf das Wohl der Tiere haben.
Benutzen Sie bitte für Ihre Anzeige dieses Formular.
Bei welcher Behörde kann ich eine Tierschutzanzeige abgeben?
Unmittelbare Vollzugsbehörden für den Tierschutz sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben die Berechtigung, Bedingungen in Tierhaltungen zu regeln, z.B. Veränderungen anzuweisen oder Verbote auszusprechen. Die Behörden haben verwaltungsrechtliche Möglichkeiten, ihre Anweisungen durchzusetzen.
Liste der Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Mir ist ein Tier zugelaufen. Wie weiter?
in Sachsen-Anhalt gilt der Fundtiererlass. Demnach ist generell das Ordnungsamt Ihrer Stadt für Fundtiere zuständig. Nutzen Sie die Fundtieranzeige, um das aufgefundene Tier beim Ordnungsamt anzuzeigen.
In unserer Broschüre "Tier entlaufen? Tier gefunden?" finden Sie weitere Hinweise.
Ich habe eine Frage
Sollten Sie eine Frage zum Tierschutz haben, werde ich versuchen diese zu beantworten. Schreiben Sie mir unter tierschutzbeauftragter(at)mw.sachsen-anhalt.de oder rufen mich unter 0391 567 4211 an. Sollte ich thematisch oder tatsächlich für Ihre Fragestellung nicht zuständig sein, leite ich Ihre Anfrage weiter.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, die Sie unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/service/datenschutzerklaerung/ einsehen oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de anfordern können.