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Sie haben eine Frage?

Wie stel­le ich eine Tier­schutz­an­zei­ge?

Soll­ten Sie der An­sicht sein, je­mand fügt einem Tier ohne ver­nünf­ti­gen Grund Schmer­zen, Schä­den oder Lei­den zu und ver­stößt damit gegen Tier­schutz­recht, brin­gen Sie dies bitte zur An­zei­ge.

Zei­gen Sie aber nur das an, was Sie si­cher wis­sen, selbst ge­se­hen oder an­der­wei­tig fest­ge­stellt haben oder be­nen­nen Sie Zeu­gen dafür. Bitte nut­zen Sie diese An­zei­gen nicht dafür, pri­va­te („Nachbarschafts-​")Strei­tig­kei­ten aus­zu­tra­gen, etwa wegen Lärm- oder Ge­ruchs­be­läs­ti­gun­gen. Ent­schei­dend dabei muss immer sein, wel­che Aus­wir­kun­gen be­stimm­te Hal­tungs­be­din­gun­gen auf das Wohl der Tiere haben.

Be­nut­zen Sie bitte für Ihre An­zei­ge die­ses For­mu­lar

Bei wel­cher Be­hör­de kann ich eine Tier­schutz­an­zei­ge ab­ge­ben?

Un­mit­tel­ba­re Voll­zugs­be­hör­den für den Tier­schutz sind die Ve­te­ri­när­äm­ter der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te. Diese haben die Be­rech­ti­gung, Be­din­gun­gen in Tier­hal­tun­gen zu re­geln, z.B. Ver­än­de­run­gen an­zu­wei­sen oder Ver­bo­te aus­zu­spre­chen. Die Be­hör­den haben ver­wal­tungs­recht­li­che Mög­lich­kei­ten, ihre An­wei­sun­gen durch­zu­set­zen.

Liste der Ve­te­ri­när­äm­ter der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te

Mir ist ein Tier zu­ge­lau­fen. Wie wei­ter?

in Sachsen-​Anhalt gilt der Fund­tier­er­lass. Dem­nach ist ge­ne­rell das Ord­nungs­amt Ihrer Stadt für Fund­tie­re zu­stän­dig. Nut­zen Sie die Fund­tier­an­zei­ge, um das auf­ge­fun­de­ne Tier beim Ord­nungs­amt an­zu­zei­gen.

Ich habe eine Frage

Soll­ten Sie eine Frage zum Tier­schutz haben, werde ich ver­su­chen diese zu be­ant­wor­ten. Schrei­ben Sie mir unter tier­schutz­be­auf­trag­ter(at)mw.sachsen-​anhalt.de oder rufen mich unter 0391 567 4211 an. Soll­te ich the­ma­tisch oder tat­säch­lich für Ihre Fra­ge­stel­lung nicht zu­stän­dig sein, leite ich Ihre An­fra­ge wei­ter.

Bitte be­ach­ten Sie die Da­ten­schutz­er­klä­rung des Mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Tou­ris­mus, Land­wirt­schaft und Fors­ten des Lan­des Sachsen-​Anhalt, die Sie unter https://mwl.sachsen-​anhalt.de/mi­nis­te­ri­um/ser­vice/da­ten­schutz­er­kla­e­rung/ ein­se­hen oder unter der E-​Mail-Adresse da­ten­schutz(at)mw.sachsen-​anhalt.de an­for­dern kön­nen.

Tier­schutz­be­auf­trag­ter des Lan­des Sachsen-​Anhalt

Mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Tou­ris­mus, Land­wirt­schaft und Fors­ten des Lan­des Sachsen-​Anhalt

Dr. Marco König

Te­le­fon: +49 391 567-4211
E-​Mail: tier­schutz­be­auf­trag­ter(at)mw.sachsen-​anhalt.de