Förderung im Forstbereich
- Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) - FP 7507
- Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung (Waldumbau) - FP 6402
- Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen - FP 7004
- Förderung des forstlichen Wegebaus - FP 6105
- Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse - FP 7501
- Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder - FP 6901
- Erstaufforstung (Altverpflichtungen) - FP 7505
Die Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an den Wald: Er soll der Erholung dienen, dem Klimawandel trotzen, sauberes Trinkwasser sichern, die Artenvielfalt sichern und nicht zuletzt auch wertvolles Holz produzieren. Waldbesitzer können dies nicht allein gewährleisten. Sachsen-Anhalt bietet deshalb Waldbesitzern unter Beteiligung von Bund und EU finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes.
Die waldbaulichen Grundlagen finden Sie im Waldbauportal.
Die Kontaktdaten der Betreuungsforstämter und der jeweiligen Revierleiter finden Sie auf der Seite des Landeszentrum Wald unter Betreuungsforstämter.
Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) - FP 7507
Die Waldschutz-Richtlinie soll Waldbesitzende bei der Bewältigung der Schäden, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind, unterstützen. Dies soll durch Waldschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung (vorbeugende Maßnahmen) oder Wiederherstellung von Waldökosystemen erreicht werden.
Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen.
Gefördert werden unter anderem:
- die Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von befallenem oder geschädigtem Nutz- und Kalamitätsholz,
- der Transport von Nutzholz zu Lagerplätzen, von denen kein Stehendbefall zu erwarten ist,
- die Polterspritzung mit Insektiziden,
- der Einsatz von Polterschutznetzen,
- die Neuanlage oder Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen,
- die Anlage von Holzlagerplätzen (Trocken- und Nasslagerplätze) sowie
- Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.
Die De-minimis Regel entfällt seit der Richtlinien Veröffentlichung 2020.
Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation kostenlos durch den zuständigen Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen.
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.
Antragsfristen:
Bei Maßnahmen zur Anlage von Holzlagerplätzen und Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz erfolgt die Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. einen jeden Jahres.
Für alle anderen Maßnahmen können fortlaufend Anträge gestellt werden.
Aufgrund der im Jahr 2020 allgemein festgestellten Niederschlagsdefizite, verbunden mit überdurchschnittlichen Temperaturen im Vergleich zum langjährigen Mittel in der Vegetationsphase, wurde die Trockenheit und Hitze im Jahr 2020 gemäß Ziffer 6.1. der Richtlinie Waldschutz (FP 7507) als Extremwetterereignis im gesamten Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt. Damit können auch Maßnahmen als förderfähig anerkannt werden, die zur Beseitigung von Schäden infolgedessen auf Waldflächen im Bundesland Sachsen-Anhalt entstanden sind.
Diesbezügliche Anträge können bis zum Ablauf des 31.12.2023 gestellt werden.
Zeitgleich wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Bewältigung der Schäden infolge Trockenheit und Hitze im Jahr 2019 bis zum 31.12.2022 verlängert.
Anträge für die Extremwetterereignisse:
Aktuell wurden die Sturmtiefs Nadia, Ylenia, Zeynep und Antonia im Januar und Februar 2022 als Extremwetterereignisse anerkannt. Damit können Maßnahmen die zur Beseitigung von Schäden infolge dieser Stürme auf Waldflächen im Bundesland Sachsen-Anhalt entstanden sind, gefördert werden. Anträge können bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
Aktuelle Waldschutzinformationen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung (Waldumbau) - FP 6402
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Stabilität und Leistungsfähigkeit des Waldes durch naturnahe Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, die der Schaffung arten- und strukturreicher Mischwälder dienen, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Windwurf, -bruch oder sonstigen Naturereignissen sowie Waldbrand. Antragsfristen: Frühjahrsaufforstung 18.02. (neu)Kulturpflege: 31.03. und 30.06. und 31.08.Vorarbeiten: 31.03. und 31.08.Bodenschutzkalkung: 31.03.Alle anderen Maßnahmen: 30.06. und 31.08. (Herbst- und Frühjahrsmaßnahme)
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.
Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen - FP 7004
Gefördert wird die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine besitzübergreifende Zusammenarbeit und den damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Durch Waldbewirtschaftungspläne sollen die Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung geschaffen werden. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle dienen, an denen mindestens zwei Einrichtungen oder Akteure im Forstsektor beteiligt sein müssen.
Antragsfristen: 15.05. und 31.08.
Forstsachverständige findet man über den Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger e.V. (BvFF).
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.
Förderung des forstlichen Wegebaus - FP 6105
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung , zur Prävention und Bewältigung von Schadereignissen und für die erholungssuchende Bevölkerung zugänglich zu machen.
Antragsfrist: ab 2019 fortlaufend
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Die Anträge können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse - FP 7501
Ziel der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse ist die Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse.
Antragsfrist: 02.05.
Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder - FP 6901
Ziel der Förderung ist die Erhaltung, der Schutz und die Verbesserung der natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Wald (Biodiversität). Gefördert werden:
- das Belassen von Biotopbäumen (lebenslanger Nutzungsverzicht)
- das Belassen von Totholz im Wald
- die Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen
- die Pflege in Waldlebensraumtypen und
- biotopverbessernde Maßnahmen.
Zusätzlich ist zur Antragsstellung die Kartieranleitung Lebensraumtypen, Teil Wald zu nutzen, die auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz, unter der Rubrik Naturschutz zu finden sind. Die erforderlichen Rechtsquellen zum Naturschutz sind ebenfalls dort aufgeführt. Hier findet man auch Hinweise zu NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt.
Antragsfrist: 31.01.
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Erstaufforstung (Altverpflichtungen) - FP 7505
Erstaufforstungen werden nicht mehr gefördert. Für bereits bewilligte Erstaufforstungen werden noch die Erstaufforstungsprämie beziehungsweise die Einkommensverlustprämie jährlich gezahlt.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 15.5. des laufenden Jahres.