Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" in Sachsen-Anhalt
Das Modellprojekt „Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft“ dient der Vorbereitung der Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für die neue Förderperiode 2023 bis 2027. Dabei sollen:
- die naturschutzfachliche Ausrichtung der Maßnahmen,
- die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Kooperative und den teilnehmenden Landwirten und
- die administrative Umsetzung der Maßnahmen modellhaft getestet werden.
Das Modellprojekt wird aus 100 Prozent Landesmitteln finanziert. Die Kulturlandschaftsstiftung Sachsen-Anhalt fungiert als Kooperative.
Das Projekt startete am 1. Januar 2020 und endet am 31. Dezember 2022. Insgesamt stehen für die Projektdurchführung 600.000 Euro zur Verfügung. Die bewilligende Stelle ist das ALFF Mitte.
Modellregion Magdeburger Börde
Als Modellregion wurde die Magdeburger Börde ausgewählt. Hier, auf Deutschlands fruchtbarsten Böden, ist die Landschaft durch eine intensive ackerbauliche Nutzung geprägt. Im Fokus des Projekts stehen die Verantwortungsarten Rotmilan und Hamster und der Insektenschutz.
Modell aus den Niederlanden
In den Niederlanden können Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) nur noch über gemeinsame Anträge in Anspruch genommen werden. Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen – so genannten Collectieven – gestellt. Einzelanträge von Landwirten sind dort nicht mehr möglich.
Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Das Verfahren ermöglicht eine Vielfalt in der Ausgestaltung artenspezifischer Maßnahmen, die weit über die Förderrichtlinie bisheriger Couleur hinausgeht.
Den Landwirten und dem Naturschutz wird innerhalb des einen gemeinsamen Antrags mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung- und -umsetzung ermöglicht. Die Maßnahmeplanung erfolgt für ein zusammenhängendes Gebiet, so können zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche ungesetzt werden. Die Wirksamkeit soll bei den Maßnahmen wieder in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten. Für die staatliche Verwaltung soll der Arbeitsaufwand sinken.
Förderbestimmungen
Unter der Federführung des MULE wurde gemeinsam mit der Kulturlandschaftsstiftung, dem Bauernverband und dem ALFF Mitte die Förderbestimmungen, ein Vertragsentwurf, ein Musternaturschutzplan und die Maßnahmen erarbeitet.
Im Projekt werden folgende Maßnahmen angeboten:
- Erbsenfenster,
- extensive Getreidestreifen und
- extensives Sommergetreide.
Zudem wird die Durchführung von regulären AUKM-Blühstreifen in den teilnehmenden Betrieben durch die Kulturlandschaftsstiftung betreut und es erfolgt eine vertiefte Beratung zur Anlage und Pflege dieser Streifen.
Der Naturschutzplan, den die Kulturlandschaftsstiftung gemeinsam mit den teilnehmenden Landwirten erarbeitet hat, wurde mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. So wird gewährleistet, dass die Maßnahmen überbetrieblich vernetzt und nach biodiversitätssteigernden Kriterien angelegt und durchgeführt werden.
Teilnehmende Betriebe
Die Kulturlandschaftsstiftung hat mit 25 Betrieben Verträge für kooperative Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft abgeschlossen. Diese Betriebe haben in ihren elektronischen Agraranträgen zum 15. Mai 2020 kollektive Maßnahmen auf ihren Flächen angegeben. Der erste kollektive Förderantrag wurde von der Kulturlandschaftsstiftung zum 15. Mai 2020 elektronisch im profil c/s-System eingereicht.
Die extensiven Getreidestreifen wurden bereits 2020 angelegt und die ersten Auszahlungen an die Landwirte wurden geleistet. 2021 werden alle anderen Maßnahmen durchgeführt.
Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend
Bereits jetzt wird deutlich, dass das Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend ist. Die Vorteile:
- deutliche Verbesserung der naturschutzfachlichen Wirksamkeit der Maßnahmen, durch mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung und Maßnahmenumsetzung,
- effizienter und nachhaltiger Mitteleinsatz,
- Verringerung des Verwaltungsaufwandes sowohl für die staatliche Verwaltung als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe und
- eine verstärkte überbetriebliche Vernetzung.