Menu
menu

Fördermaßnahmen für Imker

EU-Bienenförderung

Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten.

Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte.

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind:

  • technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen,
  • Bekämpfung der Varroose,
  • Maßnahmen zur Förderung der Analyse von Honig und Bienenwachs,
  • Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind (außerhalb der Richtlinie).

Weiterführende Informationen sind auf der Seite zur EU-Bienenförderung eingestellt.

Nach oben

Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung - Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Imker können eine Förderung für Investitionen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms beantragen.

Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz des Antragstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen.

Antragsunterlagen können über ELAISA abgerufen werden.

Nach oben

Förderung von Investitionen zur Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zusammenschlüsse von Imkern, die

können gemäß der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen.

Antragsbearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt in Halle.

Nach oben

Förderung von Direktvermarktern

Das Land fördert Direktvermarkter über verschiedene Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen. Genauere Angaben sind der Internetseite zum Agrarmarketing zu entnehmen.

Wer als Imker oder Imkerverein Interesse an Marketingaktionen hat bzw. teilnehmen möchte, kann sich zudem an die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wenden.

Nach oben

Indirekte Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen Insekten

Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten. Dazu zählen z.B. die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen oder die Anlage, Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen.

Nach oben

Blühstreifenprogramm

Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 Landwirte gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben fünf Jahre lang erhalten.

In der aktuellen Förderperiode werden einjährige und mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen als fünfjährige Maßnahmen angeboten, auch als ökologischen Vorrangfläche. Förderanträge können von Landwirten bis zum 15.5. gestellt werden.

Nach oben

Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze

Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung von Vorhaben zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, welche die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt im Bereich Verminderung der Bodenerosion zum Ziel haben. Neben dem Neu- und Umbau der Hecken sind die notwendigen Planungsleistungen, die Entwicklungspflege bis zum Abschluss des dritten Standjahres sowie die Erosionsschutzwirkung der Hecken sichernde Maßnahmen (Faschinen, Mulden oder Erdverwallungen) förderfähig.

Die Förderung aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen erfolgen regelmäßig und werden über ELAISA veröffentlicht. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden zentral die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt. Daran schließt sich die Bewilligung der ausgewählten Anträge an.

Nach oben