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EU-Schulprogramm

Start des Antragsverfahrens der Lieferanten für das Schuljahr 2023/2024

Mit der Veröffentlichung der im Schuljahr 2023/2024 am EU-Schulprogramm teilnehmenden Einrichtungen erfolgt zugleich der Startschuss für das Antragsverfahren der Lieferanten, welches in der bisherigen Art und Weise durchgeführt wird.

Im Ergebnis des Bewerbungsverfahrens zur Teilnahme der Bildungseinrichtungen am EU-Schulprogramm konnten insgesamt 278 Kitas und Schulen ausgewählt werden. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte in Abhängigkeit der für das neue Schuljahr verfügbaren Haushaltsmittel (EU- und Landesmittel).

Die Namen der ausgewählten Einrichtungen und die Antragsunterlagen sind dem Link ELAISA zu entnehmen.

Allgemeine Informationen zum EU-Schulprogramm

Das EU-Schulprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kindertagesstätten ab 3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen unterstützen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Den am Programm teilnehmenden Einrichtungen obliegt dabei die Auswahl zwischen Schulobst und -gemüse (mindestens 100 g pro Portion je Kind) und/oder Schulmilch (250 ml pro Portion je Kind).

Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden. Ohne die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine Teilnahme der Einrichtungen nicht möglich.

Zugleich dient das Programm u. a. auch der Vermarktungs- und Absatzförderung der Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch. Sie sind Antragsteller und Empfänger der Beihilfe.

Zulassungsverfahren der Lieferanten

Nur zugelassene Lieferanten können am EU-Schulprogramm teilnehmen und mit den Schulen und Kindertagesstätten Liefervereinbarungen abschließen.

Anträge auf Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch können bei der zuständigen Stelle laufend gestellt werden. Zuständige Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.

Wie viele Einrichtungen und Kinder nehmen derzeit am Programm teil?

Das EU-Schulprogramm wird in Sachsen-Anhalt stark nachgefragt. Aktuell nehmen im Schuljahr 2023/2024 278 Bildungseinrichtungen (99 Schulen und 179 Kindertagesstätten) am EU-Schulprogramm teil. Damit werden insgesamt 21.552 Kindern regelmäßig Zugang zu gesunden Lebensmitteln ermöglicht. Davon erhalten 14.119 Kinder Obst und Gemüse und 1.262 Kinder Milch sowie 6.171 Kinder beide Produktkomponenten.

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Bildungsmaterialen zur gesunden Ernährung

Hier finden Sie eine Vielzahl von Bildungsmaterialien, Aktivitäten und Anregungen, die dazu beitragen können, dieses wichtige Thema in den Unterricht zu integrieren.

 

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: +49 03443 280-0

E-Mail: Poststelle-ALFF-Sued(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de