EU-Schulprogramm
- Start der Bewerbungsrunde von interessierten Kitas sowie Grund- und Förderschulen zur Teilnahme am EU-Schulprogramm im Schuljahr 2023/2024 im Rahmen eines Losverfahrens
- Start des Antragsverfahrens der Lieferanten für das Schuljahr 2023/2024
- Allgemeine Informationen zum EU-Schulprogramm
- Zulassungsverfahren der Lieferanten
- Wie viele Einrichtungen und Kinder nehmen derzeit am Programm teil?
- Dokumente für die Teilnahme am Schulprogramm
Start der Bewerbungsrunde von interessierten Kitas sowie Grund- und Förderschulen zur Teilnahme am EU-Schulprogramm im Schuljahr 2023/2024 im Rahmen eines Losverfahrens

Sachsen-Anhalt unterstützt auch im Schuljahr 2023/2024 im Rahmen der Durchführung des EU-Schulprogramms eine gesunde Ernährung von Kindern in Kitas sowie in Grund- und Förderschulen durch eine kostenfreie Lieferung von konventionell bzw. ökologisch erzeugten Produkten (Obst, Gemüse und Milch).
Mit Beginn der neuen Förderperiode ab dem Schuljahr 2023/2024 wurde die Durchführung des EU-Schulprogramms in Sachsen-Anhalt neu geregelt. Zur Wahrung der Gleichbehandlung bei der Verteilung der knappen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (EU- und Landesmittel) wird die Teilnahme der sich bewerbenden Einrichtungen im Rahmen eines - dem Antragsverfahren der Lieferanten - vorgelagerten Losverfahrens entschieden. Dabei ist insbesondere neu, dass sich die interessierten Bildungseinrichtungen vorab mittels eines auszufüllenden Formulars für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben müssen und im Rahmen eines Losverfahren ausgewählt werden.
Die Bewerbungsrunde der Bildungseinrichtungen für eine Teilnahme am Programm über ein Losverfahren startete am Freitag, dem 16.06.2023 und endete am Montag, dem 10.07.2023.
Für das Schuljahr 2023/2024 erhält Sachsen-Anhalt EU-Mittel in Höhe von rund 833.000 Euro. Zusätzlich werden anteilig Landesmittel in Höhe von 602.750 Euro zur Verfügung gestellt.
Start des Antragsverfahrens der Lieferanten für das Schuljahr 2023/2024
Mit der Veröffentlichung der im Schuljahr 2023/2024 am EU-Schulprogramm teilnehmenden Einrichtungen erfolgt zugleich der Startschuss für das Antragsverfahren der Lieferanten, welches in der bisherigen Art und Weise durchgeführt wird.
Im Ergebnis des Bewerbungsverfahrens zur Teilnahme der Bildungseinrichtungen am EU-Schulprogramm konnten insgesamt 278 Kitas und Schulen ausgewählt werden. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte in Abhängigkeit der für das neue Schuljahr verfügbaren Haushaltsmittel (EU- und Landesmittel).
Die Namen der ausgewählten Einrichtungen und die Antragsunterlagen sind dem Link ELAISA zu entnehmen.
Allgemeine Informationen zum EU-Schulprogramm
Das EU-Schulprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kindertagesstätten ab 3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen unterstützen.
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Den am Programm teilnehmenden Einrichtungen obliegt dabei die Auswahl zwischen Schulobst und -gemüse (mindestens 100 g pro Portion je Kind) und/oder Schulmilch (250 ml pro Portion je Kind).
Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden. Ohne die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine Teilnahme der Einrichtungen nicht möglich.
Zugleich dient das Programm u. a. auch der Vermarktungs- und Absatzförderung der Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch. Sie sind Antragsteller und Empfänger der Beihilfe.
Zulassungsverfahren der Lieferanten
Nur zugelassene Lieferanten können am EU-Schulprogramm teilnehmen und mit den Schulen und Kindertagesstätten Liefervereinbarungen abschließen.
Anträge auf Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch können bei der zuständigen Stelle laufend gestellt werden. Zuständige Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.
Wie viele Einrichtungen und Kinder nehmen derzeit am Programm teil?
Das EU-Schulprogramm wird in Sachsen-Anhalt stark nachgefragt. Aktuell nehmen im Schuljahr 2022/2023 519 Bildungseinrichtungen (137 Schulen und 382 Kindertagesstätten) am EU-Schulprogramm teil. Damit wird insgesamt 40.422 Kindern der regelmäßige Zugang zu gesunden Lebensmitteln ermöglicht. Davon erhalten 21.193 Kinder Obst und Gemüse und 6.848 Milch sowie 12.381 Kinder erhalten beide Produktkomponenten.
Dokumente für die Teilnahme am Schulprogramm
Liste zugelassener Lieferanten (pdf, barrierearm)
Schuljahr 2023/2024:
Info-Schreiben an die Einrichtungen für das Schuljahr 2023/2024 (pdf)
Info-Schreiben an die Lieferanten für das Schuljahr 2023/2024 (pdf)
Schuljahr 2022/2023:
Merkblatt zum EU-Schulprogramm für Schulen und Kindertagesstätten für das Schuljahr 2022/2023 (pdf)
Antrag auf Auszahlung der Beihilfe für das Schuljahr 2022/2023 (pdf)
Monatslieferschein für das Schuljahr 2022/2023 (pdf)
Allgemeine Informationen zu Hygieneanforderungen in Schulen und Kindertagesstätten, Flyer, Plakate und Übersicht Bildungsmaterialien:
Merkblatt zu allgemeinen Hygieneregeln
Flyer "Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch der Europäischen Union in Sachsen-Anhalt"