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EU-Schulprogramm

Veröffentlichung der zur Teilnahme ausgewählten Einrichtungen für das Schuljahr 2024/2025

Im Ergebnis des Bewerbungsverfahrens zur Teilnahme der Bildungseinrichtungen am EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2024/2025 konnten insgesamt 344 Kitas und Schulen ausgewählt werden. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte in Abhängigkeit der für das neue Schuljahr verfügbaren Haushaltsmittel (EU- und Landesmittel).

Die Namen der ausgewählten Einrichtungen sind der nachstehenden Datei zu entnehmen:

Teilnehmende Einrichtungen im Schuljahr 2024/2025 (pdf)

Start des Antragsverfahrens der Lieferanten für das Schuljahr 2024/2025

Allgemeine Informationen zum EU-Schulprogramm

Das EU-Schulprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kindertagesstätten ab 3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen unterstützen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Den am Programm teilnehmenden Einrichtungen obliegt dabei die Auswahl zwischen Schulobst und -gemüse (mindestens 100 g pro Portion je Kind) und/oder Schulmilch (250 ml pro Portion je Kind).

Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden. Ohne die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine Teilnahme der Einrichtungen nicht möglich.

Zugleich dient das Programm u. a. auch der Vermarktungs- und Absatzförderung der Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch. Sie sind Antragsteller und Empfänger der Beihilfe.

Zulassungsverfahren der Lieferanten

Nur zugelassene Lieferanten können am EU-Schulprogramm teilnehmen und mit den Schulen und Kindertagesstätten Liefervereinbarungen abschließen.

Anträge auf Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch können bei der zuständigen Stelle laufend gestellt werden. Zuständige Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.

Wie viele Einrichtungen und Kinder nehmen derzeit am Programm teil?

Im Ergebnis des Bewerbungsverfahrens zur Teilnahme der Bildungseinrichtungen am EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2024/2025 wurden insgesamt 344 Einrichtungen (davon 233 Kitas und 111 Schulen) ausgewählt.

Damit wird insgesamt 28.085 Kindern regelmäßig Zugang zu gesunden Lebensmitteln ermöglicht. Davon erhalten 26.309 Kinder die Produktkomponente „Schulobst und -gemüse“ und 12.189 Kinder „Schulmilch“ sowie 10.413 Kinder beide Produktkomponenten.

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Dokumente für die Teilnahme am Schulprogramm

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Bildungsmaterialen zur gesunden Ernährung

Hier finden Sie eine Vielzahl von Bildungsmaterialien, Aktivitäten und Anregungen, die dazu beitragen können, dieses wichtige Thema in den Unterricht zu integrieren.

  • i.m.a (information.medien.agrar)
    Website

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: +49 03443 280-0

E-Mail: Poststelle-ALFF-Sued(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de