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Qualität und Barrierefreiheit

Qualität

Hochwertige Produkte und moderne Angebotskompositionen sind unerlässlich, um am Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Aus diesem Grund arbeiten Wirtschaftsministerium und touristische Organisationen gemeinsam daran, die Produkt- und Servicequalität im Land kontinuierlich zu verbessern. Ziel ist es, regionsübergreifend eine hohe Qualität in den Betrieben und entlang der gesamten touristischen Servicekette (analog und digital) zu erreichen. Beispielhafte Maßnahmen zur Zielerreichung sind:

  • Ausbau des barrierefreien Tourismus nach dem bundesweiten Standard „Reisen für Alle
  • Servicequalität Deutschland“: Schulungs- und Zertifizierungsprogramm für Leistungsträger
  • Zertifizierung nachhaltiger Reiseregionen
  • Zertifizierung von Touristinformationen
  • Qualitäts- und Innovationswettbewerbe

Nähere Informationen zu den Qualitätsmaßnahmen bietet der Landestourismusverband (LTV).

Barrierefreiheit

Das Land Sachsen-Anhalt engagiert sich seit Jahren für den Ausbau barrierearmer Urlaubsangebote. Diese richten sich nicht nur an Menschen mit Behinderung, sondern auch an ältere Menschen und Familien mit Kindern. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Die Förderung der Barrierefreiheit ist deshalb im „Masterplan Tourismus 2027 als Querschnittsaufgabe verankert.

 

Beteiligung am Bundesprojekt „Reisen für Alle“

Das Bundesprojekt „Reisen für Alle“ zielt auf die Umsetzung eines deutschlandweit einheitlichen Kriterien- und Kennzeichnungssystems. Interessierte Anbieter können sich nach einheitlichen Qualitätskriterien testen und durch eine qualifizierte Prüfstelle mit dem Gütesiegel „Barrierefreiheit geprüft“ zertifizieren lassen. Anhand ausführlicher Berichte erhalten Gäste vor Reiseantritt einen verlässlichen Einblick in die jeweiligen Angebote. Auch Sachsen-Anhalt beteiligt sich an dieser Initiative und hat bereits knapp 200 Tourismusbetriebe mit dem Gütesiegel zertifiziert.

  • Wo sind die barrierefrei geprüften Betriebe zu finden?
  • Wie können Betriebe am Projekt teilnehmen?
  • Welche Qualitätskriterien müssen erfüllt werden?
    • In mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betroffenenverbänden sowie touristischen Akteuren wurden Qualitätskriterien für sieben unterschiedliche Personengruppen entwickelt. Mehr Informationen bietet die Internetseite zur Initiative.
  • Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
    • Die Zertifizierung „Barrierefreiheit geprüft“ ist drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.
  • Was kostet die Zertifizierung?
    • Für die Kennzeichnung erhebt die Prüfstelle ein Kennzeichnungsentgelt in Abhängigkeit von Größe und Komplexität Ihres Angebotes/Betriebes.
    • Zudem fallen gestaffelte Kosten für die Erhebung an. Durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt werden diese Kosten vom Land Sachsen-Anhalt übernommen.

Referat Tourismus, Standortmarketing

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Herr Elmar Heisterkamp
Telefon: +49 391 567-4246
E-Mail: tourismus(at)mw.sachsen-​anhalt.de