EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt
Das aktuelle Antragsverfahren ist eröffnet
Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr (vom 01.08. bis 31.07.).
Die bestehende Richtlinie wurde um den Zusatz zur Förderung des Kaufs von PKW-Anhängern für Erwerbsimker erweitert.
Ab sofort können dazu Förderanträge gestellt werden.
Gefördert werden:
- Schulungen für Einzelimker (Neuimker und Bestandsimker).
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige.
- Materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den Imkervereinen.
- Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten.
- Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker.
- Analyse von Honig und Bienenwachs.
- Wiederauffüllung des Bienenbestandes.
Antragsberechtigt sind:
- Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. oder auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt für Mitglieder in Sachsen-Anhalt tätige Imkerverbände.
- Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben, für deren Mitglieder mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt.
- Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker nur gewährt wird, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannten Neuimkerkurs (mindestens auf Ebene eines Imkervereins: Teilnahmebestätigung) teilgenommen haben.
Dokumente
Die erforderlichen Dokumente finden Sie im ELAISA-Portal.