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EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt

Das aktuelle Antragsverfahren ist eröffnet

Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr (vom 01.08. bis 31.07.). 

Gefördert werden:

  • Schulungen für Einzelimker (Neuimker und Bestandsimker).
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige.
  • Materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den Imkervereinen.
  • Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten.
  • Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker.
  • Analyse von Honig und Bienenwachs.
  • Wiederauffüllung des Bienenbestandes.

Antragsberechtigt sind:

  • Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. oder auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt für Mitglieder in Sachsen-Anhalt tätige Imkerverbände.
  • Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben, für deren Mitglieder mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt.
  • Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker nur gewährt wird, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannten Neuimkerkurs (mindestens auf Ebene eines Imkervereins: Teilnahmebestätigung) teilgenommen haben.

Dokumente

Die erforderlichen Dokumente finden Sie im ELAISA-Portal.