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Amtliche Lebensmittelüberwachung

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle diejenigen verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung sorgen durch nach bestimmten Gesichtspunkten organisierte Kontrollen und Probennahmen dafür, dass eine solche Erwartung letztlich auch erfüllt wird. Eine lückenlose Überwachung können sie nicht realisieren. Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.

Im Fall amtlicher Probenahmen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden nach § 43 des Lebensmittel-​ und Futtermittelgesetzbuches in der Regel sogenannte Gegenproben entnommen und versiegelt zurückgelassen. Dem Rechtsunterworfenen wird damit die Möglichkeit gegeben, unabhängig von der amtlichen Untersuchung eigene Untersuchungsbefunde durch besonders zugelassene private Sachverständige erheben zu lassen, die im Streitfall gerichtsverwertbar sind.

» Liste der bundesweit zugelassenen Gegenprobensachverständigen und entsprechende Laboratorien

Referat Lebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, Gesundheitsbezogener Verbraucherschutz

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon:  +49 391 56 70
E-Mail: poststelle(at)mw.sachsen-anhalt.de