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Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Kontaktanbahnung im Ausland

Die aktuellen geopolitischen Veränderungen stellen auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen. Das betrifft vor allem die Notwendigkeit, bestehende internationale Geschäftsbeziehungen und –kontakte zu diversifizieren und sich neue Märkte nachhaltig zu erschließen.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten entschlossen, die in den Jahren 2023 und 2024 zunächst pilothaft erprobten Förderbestimmungen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Kontaktanbahnung im Ausland (Kontaktanbahnungsinstrument), auch im Jahr 2025 und darüber hinaus fortzusetzen

Dabei sollen KMU für entstehende Ausgaben bei der gezielten Beratung und Vermittlung von Kontakten im Ausland durch die jeweilige Auslandshandelskammer (AHK) im Zielland eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben (höchstens jedoch 1.600 Euro) erhalten.

Die Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidungen auf der Grundlage von Förderbestimmungen, die unter nachfolgendem Link abgerufen werden können. Die Antragstellung ist dabei direkt beim Ministerium möglich. Der entsprechende Formularsatz ist unter nachfolgendem Link ebenfalls abrufbar.

Jetzt beantragen

Referat Außenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, Entwicklungszusammenarbeit

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Frau Catrin Gutowsky
Telefon: +49 391 567-4452 (-4396, -4346)
E-Mail: 
kontaktanbahnungsinstrument(at)mw.sachsen-anhalt.de