Net Zero Industry Act (NZIA)
Der Net Zero Industry Act ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat zum Ziel, den Produktionshochlauf von Netto-Null-Technologien (z.B. Produktion von Windkraftanlagen, Solarzellen, Batteriezellen etc.) in der europäischen Union zu beschleunigen. Dieses Ziel soll v.a. durch die Straffung von Genehmigungsverfahren und die Bündelung von Informationen vorangetrieben werden.
Der NZIA unterstützt geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können:
- Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
- Batterie- und Energiespeichertechnologien,
- Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
- Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
- Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
- Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2,
- Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
- Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf,
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
- Wasserkrafttechnologien,
- Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
- Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
- biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
- transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2,
- Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr,
- Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen.
Der NZIA sieht zur Unterstützung beim Aufbau oder der Erweiterung von neuen Produktionsanlagen für Netto-Null-Technologie oder von Investitionen in die Umstellung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Netto-Null-Technologien die Einrichtung von zentralen Kontaktstellen vor (Art.6 NZIA).
Hier geht es zur Zentralen Kontaktstelle.