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Geflügelpest

Was ist Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die durch Influenzaviren ausgelöst wird.
Die aviären Influenzaviren werden in zwei Gruppen unterschieden. Niedrigpathogene Influenzaviren (LPAI) verursachen oft kaum Symptome. Hochpathogene Influenzaviren (HPAI) sind Auslöser der klinischen Geflügelpest, die besonders für Hühner und Puten meist tödlich verläuft. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken.

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Wo kommt das Virus her?

Die Geflügelpest wurde erstmals Ende des 19. Jahrhunderts beobachtet. Die aviären Influenzaviren sind weltweit verbreitet, wobei der Schwerpunkt des Seuchengeschehens in Asien und dem mittleren Osten liegt. Der Subtyp H5N8 wurde erstmals 2014 in Südkorea nachgewiesen und hat sich seitdem nach Westen verbreitet. Eine wichtige Rolle für die Verbreitung spielen infizierte Wasservögel. Sie erkranken häufig nur leicht, scheiden das Virus jedoch aus und fungieren somit als Reservoir für weitere Ansteckungen. Wildvögel verschleppen das Virus über große Distanzen und stellen ein erhebliches Infektionsrisiko dar.

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Infektionsquelle kontaminiertes Material

Bei den bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus.

Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

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Wie erkennt man Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hochakut verlaufende Erkrankung, die gerade bei Hühnern und Puten nach kurzer Inkubationszeit (wenige Stunden bis 21 Tage) meist zum Tod führt.
Die klinischen Symptome der Geflügelpest sind sehr vielfältig. Neben allgemeinen Krankheitssymptomen wie Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung von Futter und Wasser können Atemnot, Niesen, schleimig-grünlicher Durchfall, zentralnervöse Störungen, Ödeme oder Unterhautblutungen mit Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen auftreten.

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Wie wird Geflügelpest übertragen und welche Tiere sind empfänglich?

Die Influenzaviren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel. Andere Vögel stecken sich über die Aufnahme von Wasser oder virenbelastetem Staub an. Auch die indirekte Übertragung durch Menschen ist möglich, weshalb im Umgang mit Geflügel auf eine ausreichende Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Gebrauchsgegenständen geachtet werden sollte.
Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken.
Während Hühner oder Puten meist innerhalb kurzer Zeit verenden, erkrankt Wassergeflügel seltener und im Verlauf milder. Wildlebende Wasservögel dienen daher als Virusreservoir und können die Erreger über große Distanzen verbreiten.

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Wo sind Riskogebiete?

Im Fall erhöhter Eintragsgefahr werden nach Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete definiert. Als besonders gefährdet gelten Sammel-, Rast- und Ruheplätze  von Wildvögeln, welche häufig in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen zu finden sind. In Risikogebieten kann eine Aufstallung angeordnet werden.

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Welche Maßnahmen ergreift das Land, um sich auf einen Ausbruch der Geflügelpest vorzubereiten?

Die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt (Landkreise und kreisfreien Städte) werden durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und das Tierseuchennachrichtensystem über Seuchenfeststellungen anderer Bundesländer informiert. Darüber hinaus läuft standardmäßig ein Monitoring in Sachsen-Anhalt, das heißt, die Landkreise und kreisfreien Städte sammeln regelmäßig Proben zur Untersuchung ein.

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Wie würde Sachsen-Anhalt reagieren, wenn es einen ersten Fall im Land geben sollte?

Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Zum Teil sind Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt.

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Was wird getan, um das Weiterverbreiten im Seuchenfall zu verhindern?

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung und Verhinderung ihrer Ausbreitung werden behördlich koordiniert und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Es werden Proben entnommen und in einem staatlichen Referenzlabor untersucht.

Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt. Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Die Restriktionszonen werden durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

Die Tierseuchensituation in Europa wird vom Friedrich-Löffler-Institut und den zuständigen Behörden beobachtet und Alarm- und Krisenpläne stets an neue Geschehnisse angepasst.

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Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Eine Übertragung von aviären Influenzaviren auf den Menschen ist bei einigen Subtypen möglich, tritt aber nur sehr selten und bei engem Kontakt mit Geflügel auf.

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Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel essen?

Das Virus wird bereits bei Temperaturen von + 70 Grad Celsius abgetötet. Der Verzehr von Fleisch ist daher bei küchenüblicher Zubereitung selbst bei infiziertem Hausgeflügel unbedenklich.

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Gibt es eine Impfung gegen Geflügelpest?

Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist nur geeignet, um klinische Symptome zu unterdrücken. Sie verhindert aber weder die Infektion des Vogels noch die Ausscheidung der Viren. Sie birgt die Gefahr einer unbemerkten Ausbreitung der Seuche und ist daher in der EU verboten.

Eine Ausnahmegenehmigung wird in Einzelfällen für Zootiere oder seltene Nutzgeflügelrassen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission ist an strenge Auflagen gebunden und geht mit einer kontinuierlichen Überwachung des Bestandes einher. Ansprechpartner sind die örtlichen Veterinärbehörden.

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Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen

Einen Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen in Deutschland geben die Internetseiten des Tierseucheninformationssystems. Dort ist auch eine kartographische Darstellung abrufbar.

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Landesamt für Verbraucherschutz

Fachbereich 4

Veterinärmedizin

Haferbreiter Weg 132

39576 Stendal

 

Dr. Wolfgang Gaede

Telefon: +49 03931 631-151

E-Mail: FB4(at)lav.ms.sachsen-anhalt.de

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