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Der Tierschutzbeirat des Landes Sachsen-Anhalt

Aufgaben des Tierschutzbeirates

Beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist ein Landestierschutzbeirat eingerichtet. Er soll das Ministerium in wesentlichen Fragen des Tierschutzes beraten. Der Beirat ist über alle wesentlichen tierschutzrechtlichen Vorgänge im Ministerium zu unterrichten und auf Verlangen anzuhören. Er kann jederzeit Maßnahmen auf dem Gebiet des Tierschutzes anregen.

Vorsitzender des Tierschutzbeirates ist der Tierschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt.

Gegenwärtig sind 20 Mitglieder im Beirat tätig, die folgende Institutionen vertreten:

  • Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt
  • Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland
  • Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
  • Katholisches Büro Sachsen-Anhalt
  • Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt
  • Deutscher Tierschutzbund e.V. - Landesverband Sachsen-Anhalt
  • Bundesverband Tierschutz e.V. 
  • Naturschutzbund Deutschland e.V. - Landesverband Sachsen-Anhalt
  • Landesanglerband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. 
  • Verband der zoologischen Gärten e.V.
  • Deutsche Tierpark-Gesellschaft e.V.
  • Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Bundesverband praktizierender Tierärzte - Landesverband Sachsen-Anhalt
  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Hochschule Anhalt
  • Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Wirtschaftsverband Eier und Geflügel - Landesverband Sachsen-Anhalt
  • Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V. 

Die Beschlüsse des Tierschutzbeirates sollen ein breites Meinungsabbild der Öffentlichkeit widerspiegeln.

Die aktuelle Berufungsperiode begann am 1. Januar 2021 und endet voraussichtlich am 31.12.2026.

RdErl. des MLU vom 15.10.2015; MBl. LSA Nr. 42/2015

Sitzungen und Beschlüsse

Der Landestierschutzbeirat wird in der Regel zwei- bis dreimal jährlich zu Sitzungen einberufen. Dort werden anstehende Tierschutzthemen besprochen, eigene Anregungen eingebracht und gegebenenfalls Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse werden der Hausleitung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berücksichtigung mitgeteilt. Bei Gesetzesinitiativen im Bereich des Tierschutzes kann der Tierschutzbeirat beteiligt und um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten werden.