Der Tierschutzbeirat des Landes Sachsen-Anhalt
Aufgaben des Tierschutzbeirates
Beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist ein Landestierschutzbeirat eingerichtet. Er soll das Ministerium in wesentlichen Fragen des Tierschutzes beraten. Der Beirat ist über alle wesentlichen tierschutzrechtlichen Vorgänge im Ministerium zu unterrichten und auf Verlangen anzuhören. Er kann jederzeit Maßnahmen auf dem Gebiet des Tierschutzes anregen.
Gegenwärtig sind 14 Mitglieder im Beirat tätig, die folgende Institutionen vertreten:
- Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Landkreistag Sachsen-Anhalt
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
- Katholisches Büro Sachsen-Anhalt
- Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- Deutscher Tierschutzbund e.V. - Landesverband Sachsen-Anhalt
- Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
- Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V.
- Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
- Landesverband praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt e.V.
- Landesanglerband Sachsen-Anhalt e.V.
- Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.
- Landeszooverband Sachsen-Anhalt e.V.
- Zentralverband der Heimtierbranche e.V.
Die Beschlüsse des Tierschutzbeirates sollen ein breites Meinungsabbild der Öffentlichkeit widerspiegeln.
Die aktuelle Berufungsperiode begann am 1. Januar 2026 und endet voraussichtlich am 31.12.2030.
Sitzungen und Beschlüsse
Der Landestierschutzbeirat wird in der Regel zwei- bis dreimal jährlich zu Sitzungen einberufen. Dort werden anstehende Tierschutzthemen besprochen, eigene Anregungen eingebracht und gegebenenfalls Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse werden der Hausleitung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berücksichtigung mitgeteilt. Bei Gesetzesinitiativen im Bereich des Tierschutzes kann der Tierschutzbeirat beteiligt und um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten werden.

