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LEADER - Gemeinschaftsinitiative für die ländlichen Räume

Was ist LEADER?

LEADER steht für "Liaisons Entre les Action de Developpement de I`Economie Rurale" (wörtlich: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union mit der seit 90er Jahren ländliche Räume gefördert werden. Sie wird im Rahmen der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) umgesetzt.

Diese Gemeinschaftsinitiative fördert integrierte Ansätze, die von aktiven, auf lokaler Ebene tätigen Partnerschaftenerarbeitet und umgesetzt werden (bottom-up-Prinzip).

Sie unterstützen die lokalen Akteurinnen und Akteure dabei das Potenzial ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive herauszuarbeiten.

Damit wird die Lebensqualität in den ländlichen Räumen Sachsen-Anhalts verbessert und attraktive Freizeit- und Erholungsangebote geschaffen, die Gästen wie Bevölkerung gleichermaßen dienen. Die Lokalen Aktionsgruppen leisten so mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt.

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Wie wird LEADER in Sachsen-Anhalt umgesetzt?

In der Förderperiode 2023-2027 bestehen Fördermöglichkeiten für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung Sachsen-Anhalt ausschließlich innerhalb von LEADER/CLLD.

Die Grundlage einer Förderung bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt“ (Richtlinie LEADER 2023-2027).

Projekte, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER im Rahmen von LEADER/CLLD unterstützt werden können, sind in mehrere Förderbereiche kategorisiert. Im Einzelnen sind dies die Bereiche:

  • Vorhaben der ländlichen Entwicklung
  • Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur
  • Sportstättenbau / Freibäder
  • Entwicklung der nachhaltigen, multimodalen Mobilität sowie
  • Kooperationsvorhaben

Ob Ihr geplantes Vorhaben der ländlichen Entwicklung eine Förderung erhalten kann, entscheidet zunächst die für Sie zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG) mittels Beschlussfassung des Entscheidungsgremiums. Ihr geplantes Vorhaben muss zu den in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) formulierten Zielen Ihrer LAG passen.

Das Vorhabenauswahlverfahren und die damit verbundene Entscheidung über eine mögliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde ist LAG-spezifisch geregelt. Daher wenden Sie sich bitte für eine Beratung an das für Ihre Region zuständige LAG-Management. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner in Ihrer LAG sowie weitere Informationen zum LEADER/CLLD-Prozess finden Sie auf der LEADER/CLLD-Netzwerkseite (Link zur Internetseite).

Die Bewilligungsbehörden für diesen Förderbereich sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Das für Ihre LAG und damit Ihr Vorhaben zuständige Amt finden Sie im Merkblatt zur EU-Förderung (Merkblatt EU Förderung).

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