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Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – Billigkeitsleistung für geschädigte Gewerbetreibende

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die vom Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt geschädigten Gewerbetreibenden.

Auf Grundlage der KMU Härtefallrichtlinie Anschlag Magdeburg werden Billigkeitsleistungen als einmalige nicht rückzahlbare Leistung gewährt. Die Höhe bemisst sich nach den Aufwendungen für Stand- und Ladenmieten, Personalkosten, Kosten für verderbliche oder Saisonwaren sowie Sachschäden an den Verkaufsstand- oder Ladeneinrichtungen. Der Schaden ist auf den Zeitraum vom 20. Dezember bis längstens 29.Dezember begrenzt und muss mindesten 1.000 € betragen.

Die Leistung erfolgt aus Mitteln des Landes.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gleich welcher Rechtsform mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt, die von der vorzeitigen Beendigung des Weihnachtsmarktes oder durch behördlich angeordnete Schließung ihres Ladenlokals oder der Schließung ihres Ladenlokals aufgrund der Tatortarbeit der Polizei infolge des Anschlages belastet sind. Unternehmen mit Betriebssitz außerhalb Sachsen-Anhalt sind antragsberechtigt, wenn sie schon vor dem 20. Dezember 2024 auf Grundlage eines Vertrages mit der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH auf dem Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Magdeburg wirtschaftlich tätig waren.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Referat Regionale Wirtschaftsförderung unter: Billigkeitsleistung.Weihnachtsmarkt.2024(at)mw.sachsen-anhalt.de

Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industrieansiedlung, Industriebetreuung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Herr Matthias Bönecke
E-Mail: Billigkeitsleistung.Weihnachtsmarkt.2024(at)mw.sachsen-anhalt.de