Cross Innovation in der Kreativwirtschaft
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen (Richtlinien Digital And Creative Economy)
Förderschwerpunkt Cross Innovation
Mit dem Förderschwerpunkt Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen mit digitalen Komponenten zu entwickeln und zu vermarkten.
Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens.
Was wird gefördert?
Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Know-how der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Know-how erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu vermarkten.
Förderfähige Leistungen sind:
- das Erstellen von Stärke-Schwächen-Profilen der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen und das Erschließen von Synergien durch die Netzwerkarbeit,
- Recherchen zum Stand der Technik sowie Analysen und Bewertungen von bestehenden Marken- und Schutzrechten; die Ableitung von Schlussfolgerungen für das Netzwerk,
- Beratungsleistungen (z.B. Schutzrechte),
- Analysen des potentiellen Absatzmarktes,
- Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen des Netzwerkes,
- Vermarktungsaktivitäten für die zu entwickelnden oder entwickelten Produkte und Dienstleistungen sowie Vermarktungsaktivitäten des Netzwerkes auf Grundlage von Markteinschätzungen,
- die Durchführung von Präsentationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung von Erfahrungen und Vernetzung mit anderen Netzwerken,
- die Moderation zwischen den Netzwerkpartnern,
- die Identifizierung und Vermittlung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen, die Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen zur Wissensvermittlung und zum Erfahrungsaustausch im Interesse der teilnehmenden Netzwerkpartner (zum Beispiel Statusseminare, Transfertreffen auch zum Wissenstransfer hinsichtlich europa- und verwaltungsrechtlicher Projektumsetzung),
- die Auswertung der Netzwerkarbeit hinsichtlich der wirtschaftlichen Ergebnisse (Qualitätssicherung) sowie die Erarbeitung von Schlussfolgerungen für eine sich selbst finanzierende Fortsetzung des Netzwerkes,
- das Projektmanagement (programmtechnische Verwaltung und Abrechnung, begrenzt auf maximal15 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben).
Wer wird gefördert?
KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten (Achtung: In dieser Wettbewerbsrunde können sich auch Netzwerke mit drei Unternehmen beteiligen). Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören. Kommunen, Kammern und Hochschulen, Fachhochschulen bzw. wissenschaftliche Einrichtungen, industrienahe Institutionen, Fachverbände und Fachvereinekönnen als unterstützende Netzwerkpartner tätig sein.
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss
Besonderheiten
Die Projektauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren (Ideenphase, Konzeptphase). Das dritte Wettbewerbsverfahren läuft gerade mit der Ideenphase (Einreichung von Ideenpapieren und Kurzvideos vom 07.07. bis 08.08.2025 (12 Uhr mittags).