Landesbürgschaften
Was wird gefördert?
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Der Antragsteller muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder in Sachsen-Anhalt eine förderungswürdige Maßnahme durchführen. Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten. Es bestehen beihilferechtlich begründete Branchenausschlüsse. Bürgschaften werden nur gegenüber im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Kreditinstituten und anderen Kapitalsammelstellen übernommen.
Wie wird gefördert?
Die Landesbürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 Prozent des Ausfalls. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. Euro begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Für die verbürgten Kredite sind unabhängig von den Landesbürgschaften angemessene und zumutbare Sicherheiten zu stellen.
Besonderheiten
Einzelheiten sind in den Bürgschaftsrichtlinien und allgemeinen Bestimmungen für Landesbürgschaften in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Ansprechpartner
www.mf.sachsen-anhalt.de