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EU-Schulprogramm – Informationen für Lieferanten

Teilnahme als Lieferant

Unternehmen können am EU-Schulprogramm teilnehmen, wenn sie dafür zugelassen sind. Zugelassene Lieferanten beliefern teilnehmende Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen mit Obst und Gemüse und/oder Milch.

Für die Lieferung der Produkte können Lieferanten Beihilfen im Rahmen des EU-Schulprogramms beantragen.

Zulassung als Lieferant

Wer Einrichtungen im Rahmen des EU-Schulprogramms beliefern möchte, benötigt eine Zulassung.

Zuständig dafür ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd).

Den Antrag auf Zulassung als Lieferant sowie weitere Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads auf dieser Seite.

Nach erfolgreicher Zulassung können Lieferanten mit teilnehmenden Einrichtungen Liefervereinbarungen abschließen.

Downloads

Weitere Unterlagen

Dokumente und Informationen aus dem vorherigen Schuljahr – zum Beispiel Unterlagen für Lieferanten – finden Sie auf der Seite Dokumente für das Schuljahr 2025/2026.

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Ansprechpartner

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: +49 03443 280-0

E-Mail: Poststelle-ALFF-Sued(at)alff.sachsen-anhalt.de

 

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