EU-Schulprogramm – Informationen für Lieferanten
Teilnahme als Lieferant
Unternehmen können am EU-Schulprogramm teilnehmen, wenn sie dafür zugelassen sind. Zugelassene Lieferanten beliefern teilnehmende Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen mit Obst und Gemüse und/oder Milch.
Für die Lieferung der Produkte können Lieferanten Beihilfen im Rahmen des EU-Schulprogramms beantragen.
Zulassung als Lieferant
Wer Einrichtungen im Rahmen des EU-Schulprogramms beliefern möchte, benötigt eine Zulassung.
Zuständig dafür ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd).
Den Antrag auf Zulassung als Lieferant sowie weitere Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads auf dieser Seite.
Nach erfolgreicher Zulassung können Lieferanten mit teilnehmenden Einrichtungen Liefervereinbarungen abschließen.
Downloads
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Informationsschreiben für Lieferanten – Schuljahr 2026/2027
Dateiname: INFO-Schreiben_an_die_Lieferanten_für_das_Schuljahr_2026_2027.pdf – Dateigröße: 500 KBInformationen für zugelassene Lieferanten zum Ablauf des EU-Schulprogramms. Enthält Hinweise zum Antragsverfahren, zu Beihilfesätzen sowie zum Ablauf der Belieferung der teilnehmenden Einrichtungen. -
Antrag auf Zulassung als Lieferant für das EU-Schulprogramm
Dateiname: 817007_Antrag_Zulassung.pdf – Dateigröße: 672 KBFormular zur Beantragung der Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch im EU-Schulprogramm des Landes Sachsen-Anhalt. Nur zugelassene Lieferanten können Einrichtungen beliefern und Beihilfen beantragen.
Weitere Unterlagen
Dokumente und Informationen aus dem vorherigen Schuljahr – zum Beispiel Unterlagen für Lieferanten – finden Sie auf der Seite Dokumente für das Schuljahr 2025/2026.
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