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EU-Schulprogramm – Informationen für Einrichtungen

Teilnahme am EU-Schulprogramm

Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab drei Jahren sowie Grund- und Förderschulen (Klassen 1 bis 4) können am EU-Schulprogramm teilnehmen.

Im Rahmen des Programms erhalten teilnehmende Einrichtungen regelmäßig frisches Obst und Gemüse sowie Milch für Kinder. Ziel ist es, gesunde Ernährung zu fördern und Wissen über Lebensmittel und Landwirtschaft zu vermitteln.

Die Teilnahme erfolgt auf Grundlage eines Bewerbungsverfahrens.

So funktioniert die Teilnahme

Die Teilnahme am EU-Schulprogramm erfolgt in mehreren Schritten:

1. Bewerbung der Einrichtung
Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen können sich im Bewerbungszeitraum für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben.

2. Auswahl der Einrichtungen
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die teilnehmenden Einrichtungen im Rahmen eines Losverfahrens bestimmt.

3. Vereinbarung mit einem Lieferanten
Ausgewählte Einrichtungen arbeiten mit einem zugelassenen Lieferanten zusammen, der die Produkte bereitstellt.

4. Lieferung der Produkte
Der Lieferant liefert Obst, Gemüse sowie Milch regelmäßig an die teilnehmende Einrichtung.

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Ansprechpartner

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: +49 03443 280-0

E-Mail: Poststelle-ALFF-Sued(at)alff.sachsen-anhalt.de

 

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