+++ Antragspause: Das Förderkontingent ist aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft. Eine Neuauflage mit weiteren Mitteln ist geplant (20.02.2022) +++
Mit "Sachsen-Anhalt INVESTIERT" startet ein neues Förderprogramm, mit dem kleine und Kleinstunternehmen in neue Wirtschaftsgüter investieren können. „Gerade in Zeiten der Pandemie und für die besonders betroffenen Branchen sind Investitionsanreize zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft enorm wichtig. So können wir auf die besonderen Erfordernisse der Pandemie reagieren“, erklärt Wirtschaftsminister Sven Schulze.
Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). IB-Geschäftsleiter Marc Melzer betont: "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie jetzt bedingt durch COVID-19, ist es wichtig, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen vor Ort zu stärken. Dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Das neue Förderprogramm bietet nun auch den kleinen und Kleinstunternehmen eine weitere attraktive Finanzierungsquelle.
Was ist beim Förderprogramm zu beachten?
- beantragende Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter
- der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 10 Millionen Euro
- mit dem Förderantrag muss eine Projektbeschreibung eingereicht werden
Welche Investitionen werden gefördert?
- Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung
- Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software, Urheberrechte
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
- der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Projekt
Worauf ist bei einem Antrag zu achten?
- Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein
- Vorhaben dürfen nicht vor Antragseingang begonnen werden