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Versicherungsaufsicht

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgaben der Versicherungsaufsicht im öffentlichen Interesse wahr. Es ist zuständig für folgende Einrichtungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt:

  • Berufsständische Versorgungseinrichtungen der Freien Berufe
  • Kommunale Zusatzversorgungskasse

Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt unterliegt der Rechtsaufsicht des für Allgemeine Kommunalaufsicht zuständigen Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Die ÖSA Lebensversicherung Sachsen-Anhalt und die ÖSA Feuerversicherung Sachsen-Anhalt unterliegen der Fachaufsicht (Versicherungsaufsicht) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und der Rechtsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Versicherungsaufsicht nimmt ihre Aufgaben nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) und weiterer Gesetze nur im öffentlichen Interesse wahr. Das bedeutet, dass die Versicherungsaufsicht keine Befugnisse hat, über Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern aus dem Versicherungsvertragsverhältnis zu entscheiden. Diese Aufgabe kommt den Zivilgerichten zu.