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Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie dient der Verwirklichung des Binnenmarktes und soll dazu beitragen, administrativer Hindernisse für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union abzubauen. Sie soll deutlich erleichtern, eine Dienstleistungstätigkeit aufzunehmen und auszuüben und richtet sich gegen die Abschottung nationaler Märkte. Hierfür schafft sie einen Rahmen, um grenzüberschreitende Dienstleistungen für Unternehmen und Dienstleistungsempfänger sowie die Niederlassung von Dienstleistungsunternehmen in den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern.  

In Sachsen-Anhalt wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie zentral durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 700) umgesetzt. Eingerichtet wurde damit auch der „Einheitliche Ansprechpartner“, bei dem Dienstleister Informationen erhalten und die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Verwaltungsverfahren abwickeln können.

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