Cross Innovation in der Kreativwirtschaft
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen in der Kreativwirtschaft (Cross Innovation)
Mit dem Programm Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes. Der aktuelle Wettbewerb ist abgeschlossen.
Was wird gefördert?
Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Know-how der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Know-how erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln
Förderfähige Leistungen sind:
- das Erstellen von Stärke-Schwächen-Profilen der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen und das Erschließen von Synergien durch die Netzwerkarbeit
- Recherchen zum Stand der Technik sowie Analysen und Bewertungen von bestehenden Marken- und Schutzrechten; die Ableitung von Schlussfolgerungen für das Netzwerk
- die Identifizierung und Vermittlung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen, die Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen zur Wissensvermittlung und zum Erfahrungsaustausch im Interesse der teilnehmenden Netzwerkpartner z. B. Statusseminare, Transfertreffen)
- Analysen des potenziellen Absatzmarktes
- die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen des Netzwerks bis zur Höhe von maximal 30 Prozent der bewilligten Mittel
- Vermarktungsaktivitäten für die zu entwickelnden oder entwickelten Produkte und Dienstleistungen sowie Vermarktungsaktivitäten des Netzwerkes auf Grundlage von Markteinschätzungen
- die Durchführung von Präsentationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung
- von Erfahrungen und Vernetzung mit anderen Netzwerken
- die Moderation zwischen den Netzwerkpartnern
- die Auswertung der Netzwerkarbeit hinsichtlich der wirtschaftlichen Ergebnisse (Qualitätssicherung) sowie die Erarbeitung von Schlussfolgerungen für eine sich selbst finanzierende Fortsetzung des Netzwerkes
- das Projektmanagement (programmtechnische Verwaltung und Abrechnung)
Wer wird gefördert?
KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören.Kommunen, Kammern und Hochschulen, Fachhochschulen bzw. wissenschaftliche Einrichtungen, industrienahe Institutionen, Fachverbände und Fachvereinekönnen als unterstützende Netzwerkpartner tätig sein.
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 65.000 Euro Zuschuss
- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 195.000 Euro Zuschuss
Besonderheiten
Die Projektauswahl erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren. Das aktuelle Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen.
Ansprechpartner
Matthias Neumann
Tel.: +49 391 589-1699
E-Mail: matthias.neumann@ib-lsa.de