Sven Schulze: „Die Winzer erwarten von der Politik verlässliche Lösungen, die eine effektive Bewirtschaftung ermöglichen.“
Auf Einladung von Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, der Europaabgeordneten Christine Schneider und des Deutschen Weinbauverbandes e.V., sind in Brüssel Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Landwirtschaft zu einem Weinbaupolitischen Gespräch zusammengekommen. Im Mittelpunkt des Austausches stand die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation, SUR) und die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL).
Die Umsetzung der Verordnungsentwürfe würde für die Winzerinnen und Winzer tiefgreifende Einschränkungen in der Praxis bis hin zur Betriebsaufgabe bedeuten. Unter anderem wäre durch das drohende Totalverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „empfindlichen Gebieten“ (Naturschutz- und Wasserschutzgebiete) laut dem Deutschen Weinbauverband auf einem Drittel der bundesweiten Rebfläche kein Weinbau mehr möglich.
Minister Sven Schulze positioniert sich hierzu deutlich: „Seit Erscheinen der beiden Verordnungsentwürfe werden diese kritisch diskutiert. Die Winzerinnen und Winzer arbeiten seit Generationen mit der Natur - diese sichert ihre Existenzgrundlage. Allerdings müssen die vorgeschlagenen Regelungen eine effektiv und ökonomische Bewirtschaftung ermöglichen.
Die Unternehmen erwarten von der Politik verlässliche Rahmenbedingungen. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine praxisnahe und bürokratiearme Lösung für die Zukunft des europäischen und des deutschen Weinbaus zu finden.“
Christine Schneider, Mitglied des Europäischen Parlaments, sagt: „Mit dem Vorschlag von Sarah Wiener wird Weinbau in Schutzgebieten nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich sein. Damit wird bestehenden Wirtschaftszweigen die Betriebsgrundlage entzogen und wir machen uns abhängig von Importen aus Drittländern mit geringeren Umwelt- und Sozialstandards. Pauschalverbote sind für mich der falsche Weg – es muss ein Miteinander von Naturschutz und Landbewirtschaftung geben."
DWV-Präsident Klaus Schneider stellte die Folgen für den Berufsstand und die weinbaulichen Gebiete heraus: „Ich möchte Ihnen einen Ausblick in eine Zukunft geben, in der die Verordnungsentwürfe wie vorgeschlagen umgesetzt werden: Mindestens ein Drittel der deutschen Rebfläche wird nicht mehr bewirtschaftet werden können, weil Betriebsleiter sich das wirtschaftliche Risiko eines Erntekomplettausfalls nicht leisten können. Wir werden ein Betriebssterben sondergleichen erleben. Und das hat wiederrum Auswirkungen auf die Anbaugebiete, auf die wirtschaftliche Situation im ländlichen Raum, auf den Weintourismus, auf den die Gebiete nicht verzichten können. Sieht so eine Förderung der ländlichen Gebiete aus? Von wie vielen Wanderern reden wir denn noch, wenn zum Beispiel der gesamte Kaiserstuhl in Baden verbuscht ist, weil hier kein wirtschaftlicher Weinanbau, sei es konventionell oder ökologisch, mehr möglich ist? Rebflächenpflege ist Landschaftspflege.“
Der DWV und seine Mitglieder stehen im engen Kontakt mit den Kreisverwaltungen der Weinbaugebiete, die an Resolutionen gegen die Verordnungsentwürfe mitgewirkt hätten und ebenfalls eine inhaltliche Kürzung der vorgeschlagenen Reformen forderten.