Im Jahr 2022 wird das Antragsverfahren zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie zu den Ausgleichzahlungen vor dem Hintergrund der neuen Förderperiode (2023 - 2027) in ein Frühjahrs- und ein Herbstantragsverfahren unterteilt. Da der Stichtag, 15. Mai 2022, auf ein Wochenende fällt, können Antragsunterlagen bis zum 16. Mai 2022 eingereicht werden (Fristende).
Als flächenbezogene Fördermaßnahmen können im Frühjahr beantragt werden:
Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL):
- Förderung mehrjähriger Blühstreifen: Neu- und Erweiterungsanträge für neue fünfjährige Verpflichtungen,
- Förderung der Pflege extensiver Obstbestände: Neu- und Erweiterungsanträge für neue fünfjährige Verpflichtungen und
- Förderung der Beibehaltung des Ökologischen Landbaus: Anträge auf einjährige Verlängerung bestehender Verpflichtungen.
Ausgleichszahlungen:
- Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete,
- Natura-2000-Ausgleich Landwirtschaft und
- in Vorbereitung: Ausgleich des Pflanzenschutzmittelverbotes aufgrund §4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO).
Für Betriebe mit bestehender Förderverpflichtung des Ökologischen Landbaus nach MSL ist der Natura-2000-Ausgleich neu. Gewährt werden kann dieser Antragsstellern mit mindestens 0,3 rauhfutterfressenden ökologisch/biologisch gehaltenen Tieren (gem. EU-Öko-VO 2018/848) je Hektar betrieblichen Dauergrünlands.
Für die in Vorbereitung befindliche neue Maßnahme „Ausgleich des Pflanzenschutzmittelverbotes aufgrund §4 PflSchAnwVO“ in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ hat die Bundesregierung das Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. Sofern alle EU- und die bundesrechtlichen Regelungen rechtzeitig vorliegen, soll der Ausgleich in diesem Jahr gewährt werden.
Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten informieren im Rahmen spezielle Veranstaltungen detailliert zu den Maßnahmen sowie den Formalitäten der Anträge. Zu den Terminen wird über das Infoschreiben und im Internetportal Elaisa zeitnah informiert werden.
Im Herbst ist ein weiteres Antragsverfahren erforderlich. Dies hängt mit dem einzureichenden deutschen Strategieplan zusammen, für den Vorgaben auf EU- bzw. Bundesebene sowie Fragestellungen der EU-Kommission noch geklärt werden müssen. Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine neue fünfjährige Verpflichtung in der neuen EU-Förderperiode einzugehen.
Im Herbst sollen folgende flächenbezogenen Fördermaßnahmen angeboten werden:
Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Dauergrünland:
- Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Schonflächen
- Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen durch Beweidung mit Schafen und Ziegen
Förderung Freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL):
- Erstmahd vor dem 15.6. und Zweitnutzung ab 1.9.
- Erstmahd nach dem 15.7.
- Beweidung mit Schafen oder Ziegen
- Beweidung mit Rindern
- Beweidung mit Schafen oder Ziegen in Hütehaltung
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt entsprechende Informationen sowie Termine zur endgültigen Ausgestaltung rechtzeitig bekannt.