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Minister Sven Schulze stellt neue Regelung für automatisierte Läden im ländlichen Raum vor

Digitale Nahversorgung im Fokus

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze hat heute gemeinsam mit Norbert Hegmann, Geschäftsführer von Tante Enso, die neuen erweiterten Öffnungszeiten für vollautomatisierte Lebensmittelgeschäfte im ländlichen Raum vorgestellt. Durch einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) vom 1. Oktober 2024 können automatisierte Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.

Ziel ist, die Nahversorgung auf dem Land zu stärken und innovative Versorgungskonzepte zu fördern.

 

Wichtiger Schritt für die Versorgung auf dem Land

„Mit der neuen Regelung schaffen wir die Grundlage für eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen“, sagt Minister Sven Schulze. „Besonders kleine Gemeinden profitieren davon, dass vollautomatisierte Geschäfte jetzt flexibler öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität auf dem Land zu sichern und gleichzeitig neue digitale Lösungen zu nutzen“, so Wirtschaftsminister Sven Schulze weiter.

 

Vollautomatisierte Läden: Das steckt hinter der neuen Regelung

Die neuen Öffnungszeiten gelten für vollautomatisierte Geschäfte, die vollständig ohne Personal betrieben werden. Der Zutritt erfolgt über eine Kundenkarte, die gewährleistet, dass diese Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur für einen begrenzten Kundenkreis zugänglich sind.

"Wo ein Wille ist, da findet sich auch ein Weg. Mit dem Erlass wird eine teilweise Sonntagsöffnung der vollautomatisierten Geschäfte ermöglicht. Gemeinsam mit Betreibern dieser Geschäfte haben wir diese Lösung erarbeitet. Parallel werden wir im Landtag in den kommenden Monaten darüber sprechen, welche weiteren Möglichkeiten uns eine Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes eröffnen würde“, sagt Minister Sven Schulze.

 

Gleiche Chancen für Stadt und Land

Mit dem Erlass reagiert das MWL auf die Herausforderungen der ländlichen Nahversorgung. Oftmals fehlt es in kleinen Gemeinden an Einkaufsmöglichkeiten, da herkömmliche Modelle wirtschaftlich schwer umsetzbar sind. Die neuen Regelungen bieten nun eine flexible und innovative Lösung, um die Versorgungslücke zu schließen. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, das Stadt-Land-Gefälle in Sachsen-Anhalt weiter zu verringern.

 

Die Regelungen im Überblick:

  • Geltungsbereich: Vollautomatisierte Lebensmittelläden.
  • Erweiterte Öffnungszeiten: Erstmals erlaubt der Erlass eine durchgehende Öffnung auch an Sonn- und Feiertagen.
  • Betriebsmodell: Die Geschäfte arbeiten ohne Personal. Der Zutritt erfolgt über eine Kundenkarte.
  • Pflichten der Betreiber: Sicherstellung der äußeren Ruhe an Sonn- und Feiertagen. An Sonn- und Feiertagen ist das Nachfüllen von Verkaufsregalen nicht gestattet.

Mit der neuen Regelung setzt Sachsen-Anhalt auf eine moderne und zukunftsorientierte Versorgung im ländlichen Raum. Viele ländliche Gebiete haben Schwierigkeiten, ihre Grundversorgung aufrechtzuerhalten, da herkömmliche Geschäftsmodelle oft nicht rentabel betrieben werden können. Der neue Erlass soll diesem Trend entgegenwirken und innovative Konzepte fördern, um auch auf dem Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Die Nutzung digitaler Lösungen zeigt, wie traditionelle Herausforderungen innovativ bewältigt werden können.

Kontakt für Journalisten

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316
presse(at)mw.sachsen-anhalt.de

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