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Minister Sven Schulze: „Bundesregierung muss Aussetzung der Flächenstilllegung in Absprache mit den Ländern schnell und praxisgerecht umsetzen“

GLÖZ-8-Regelung

Magdeburg. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten in dieser Woche den Vorschlag unterbreitet, die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der betrieblichen Ackerflächen 2024 erneut auszusetzen. 

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze sagt dazu: „Ich begrüße es, dass den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit gegeben werden soll, die Flächenstilllegung erneut auszusetzen. Ich fordere nun die Bundesregierung auf, dies unbürokratisch und 1:1 in Deutschland umzusetzen. Dies wäre in der aktuell angespannten Situation auch ein wichtiges Zeichen an die Landwirte. Bedauerlich ist es, dass diese Entscheidung aus Brüssel so spät kam, da die Anbauplanung zu einem großen Teil bereits stattgefunden hat. Das von Cem Özdemir geführte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bitte ich, sich umgehend mit den Ministerinnen und Ministern der Länder an einen Tisch zu setzen, um die Ausnahmeregelung gemeinsam praxisgerecht zu gestalten. Ich habe meine Landesverwaltung angewiesen, jegliche vom Bund benötigte Unterstützung zu leisten.“

Hintergrund: Im Rahmen der EU-Agrarförderung sollten auf mindestens vier Prozent des Ackerlandes eines Betriebes Flächen stillgelegt werden. Ziel ist es, mit den Stilllegungs- bzw. Bracheflächen für mehr Artenvielfalt und zusätzliche Biodiversität zu sorgen. Die EU-Kommission schlägt nun gegen Auflagen eine Fortsetzung der Ausnahmeregelung von 2023 auch für das Anbaujahr 2024 vor. Die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag nun mehrheitlich zustimmen.
 

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