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Imker können Fördermittel beantragen

EU-Imkereijahr 2022 verlängert

Das EU-Imkerjahr 2022 ist verlängert worden. Imker aus Sachsen-Anhalt können für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2022 daher weitere Fördermittel beantragen. Verfügbar sind knapp 42.000 Euro. 

Unterstützt werden unter anderem Schulungen für Neu- und Bestandsimker sowie der Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen und die Analyse von Honig und Bienenwachs. Maßnahmen zur Bienenzucht werden im Verlängerungszeitraum nicht gefördert. 

Die Fördermaßnahmen werden je zur Hälfte aus Mittel der EU und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Anträge für eine Förderung können bis zum 15. November beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte eingereicht werden. 

Weitere Informationen: https://lsaurl.de/imkerfoerderung

Kontakt für Journalisten

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316
presse(at)mw.sachsen-anhalt.de

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