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Der Sachsen-Anhalt-Plan: Land legt als eines der ersten Bundesländer eigenes GAP-Fördergesetz vor

EU-Förderperiode ab 2023

Sachsen-Anhalt geht voran und legt im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit dem „GAP Fördergesetz Sachsen-Anhalt“ als eines der ersten Bundesländer einen eigenen Gesetzesentwurf vor.

Durch die GAP-Reform sind die bisherigen direkten Vorschriften des EU-Rechts für die Abwicklung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) entfallen. Die Länder müssen daher erstmals eigene Regelungen dazu erlassen.

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze sagt dazu: „Unser Ziel ist, auch in Zukunft eine rechtssichere Umsetzung der europäischen Fördermittel im ländlichen Raum zu garantieren. Durch das Gesetz bleiben wir verlässlich für unsere Landwirte. Zudem unterstützen wir auch das ehrenamtliche Engagement im ländlichen Raum, in dem wir für Vereine z. B. Antragsverfahren erleichtern.“

Der Gesetzesentwurf enthält umfassende Detailregelungen zum Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsverfahren für die Förderperiode ab 2023. Neben den grundlegenden Vorschriften zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) soll es dabei zu zahlreichen Vereinfachungen kommen. Daher hat Minister Sven Schulze nun eine entsprechende Kabinettsvorlage eingereicht, mit der Bitte, diese zur Anhörung freizugeben. Nach der anschließenden Kabinettsbefassung wird das Gesetz dem Landtag zugeleitet.

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