Ab sofort können Imkerinnen und Imker einen Antrag auf Bienenförderung stellen. Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker gewährt wird, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannten Neuimkerkurs teilgenommen haben.
Weitere Informationen zur Antragsberechtigung sowie den Link zu den Anträgen in ELAISA finden Sie hier.