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Agrarminister setzen Regelung zu Fruchtfolge und Flächenstilllegung aus

Beschluss zu GLÖZ 7 und GLÖZ 8

Der im Nachgang der Sonderagrarministerkonferenz (AMK) vom 28. Juli 2022 eingeleitete Umlaufbeschluss ist einstimmig angenommen worden. Dieser sieht eine vorübergehende Aussetzung des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) und der Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen (GLÖZ 8) vor. Damit ist es Landwirtinnen und Landwirten im Jahr 2023 möglich, die Getreideerzeugung zu steigern.

Der Vorsitzende der AMK, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: "Ich begrüße den einstimmigen Beschluss von Bund und Ländern. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und setzt ein Zeichen der Solidarität in Zeiten knapper Ressourcen."

Die Europäische Kommission hatte den Mitgliedsstaaten mittels einer Durchführungsverordnung einen Vorschlag zur Aussetzung von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 unterbreitet. Dieser wurde im Rahmen der Sonder-AMK am 28.07.2022 in Magdeburg diskutiert. Die von den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder mehrheitlich geforderte 1:1-Umsetzung dieses Vorschlags in Deutschland war nicht konsensfähig.

"Bundesminister Özdemir hat nun unter Zugzwang einen Vorschlag unterbreitet, der bereits auf der AMK diskutiert und mehrheitlich gefordert worden war", so Minister Sven Schulze. "Diese Entscheidung war längst überfällig. Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben jetzt endlich Planungssicherheit."

Hinweis: Zur Durchführungsverordnung vergleiche (EU) 2022/1317

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