Kammeraufsicht
Die gewerblichen Kammern unterliegen der Rechtsaufsicht des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums.
Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken, soweit nicht das Handwerk betroffen ist. Durch Vorschläge, Gutachten und Berichte unterstützen und beraten sie die Behörden. Ein wichtiger Aufgabenbereich besteht in der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung. In Sachsen-Anhalt gibt es die Industrie- und Handelskammer Magdeburg und die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau.
Den Handwerkskammern obliegt es, die Interessen des Handwerks zu vertreten und insbesondere zu fördern. Ferner unterstützen sie die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten. Sie führen die Handwerks- und Lehrlingsrolle, regeln die Berufsausbildung und erlassen Prüfungsordnungen für Gesellen, Meister und für die berufliche Fortbildung. In Sachsen-Anhalt gibt es die Handwerkskammer Magdeburg und die Handwerkskammer Halle (Saale).
Weiterhin unterliegen die Architektenkammer Sachsen-Anhalt und die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt der Rechtsaufsicht des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums.
Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt ist die demokratisch organisierte Selbstverwaltungskörperschaft der Architekten aller Fachrichtungen und der Stadtplaner in Sachsen-Anhalt. Sie ist eine Organisation des öffentlichen Rechts und besitzt das Recht, ihre Angelegenheiten selbständig zu verwalten. Die Architektenkammer hat die Aufgabe, die Berufsinteressen des Berufsstandes zu vertreten und sein Ansehen zu fördern. Sie regelt die Berufsausübung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - dem Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ArchtG-LSA). In diesem Gesetz ist auch der Aufbau und die innere Organisation der Architektenkammer geregelt.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt und wahrt auch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Interessen der Ingenieure. Sie hat nach den Regelungen des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) die beruflichen Belange der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen. Denen bietet die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt neben dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen eine Reihe von Vorteilen und Sonderleistungen.