Handwerksrecht
Zur Ordnung und Gestaltung gewerblicher Tätigkeit bestehen verwaltungsrechtliche Vorschriften.
Die Gründung und der Betrieb eines Unternehmens richten sich nach der Gewerbeordnung. Sie legt die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen zur Gewerbeausübung fest und enthält Vorschriften zu Überwachung und Genehmigung.
Das Handwerksrecht ist als besonderes Gewerberecht in der Handwerksordnung geregelt. Sie beinhaltet Regelungen zur Berufszulassung, Berufsausübung, Berufsbildung im Handwerk und ferner zu den Aufgaben der handwerklichen Organisationen.
Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für das Handwerk. Der aktuelle Stand der Entwicklung auf dem Gebiet des Handwerksrechts ist auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. Über den Bundesrat können die Länder bei Änderungen mitwirken. Dies gehört zu den Aufgaben des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums, wie auch die Abstimmung von Rechtspositionen und Verfahren mit der Bundesregierung, anderen Bundesländern und den Handwerksverbänden. Zudem nimmt das Ministerium die Rechtsaufsicht über die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt wahr. Dazu zählen die Handwerkskammer Magdeburg und die Handwerkskammer Halle (Saale).
Über die aktuelle Handwerksordnung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654) geändert worden ist, können Sie sich ebenfalls auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz informieren.