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Landeskartellbehörde

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgaben der Landeskartellbehörde wahr. Sie ist zuständig, sofern sich die Auswirkungen der Wettbewerbsbeschränkung auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzen. Reichen die Folgen des Wettbewerbsverstoßes über das Landesgebiet hinaus, wird das Bundeskartellamt in Bonn tätig.

Was sind die Aufgaben der Landeskartellbehörde?

Kartellbehörden haben als eine Art Schiedsrichter in der Wirtschaft die Aufgabe, Marktmacht zu begrenzen und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen zu sanktionieren. Es obliegt ihnen, die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu überwachen.

Missbrauchsaufsicht

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Landeskartellbehörde der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Dazu zählen die unbillige Behinderung von Wettbewerbern sowie die Preismissbrauchsaufsicht. Letztere ist insbesondere im Hinblick auf die leitungsgebundene Versorgungswirtschaft relevant, wie sie u. a. in den Bereichen Wärme und Wasser vorzufinden ist. Denn diese Märkte sind durch Wettbewerb nicht ausreichend kontrolliert.

Kooperationen

Daneben berät die Landeskartellbehörde kleine und mittlere Unternehmen über Möglichkeiten von Kooperationen, die mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen liegt in der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, soweit sie aufgrund der Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt nicht der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission zukommt.

Kartellabsprachen

Eine wichtige Rolle nimmt zudem die kartellrechtliche Prüfung verbotener Kartellabsprachen ein. Es ist Unternehmen nicht erlaubt, Vereinbarungen zu treffen, die den Wettbewerb beschränken. Derartige Absprachen zwischen Unternehmen können sich zum Beispiel auf Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen beziehen.

Bonusregelung

Für Teilnehmer eines Kartells, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, Kartellabsprachen aufzudecken, kann mitunter die Geldbuße erlassen oder reduziert werden. Die früheren Bonusregelungen des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden wurden inzwischen durch eine gesetzliche Regelung einer Kronzeugenregelung in den §§ 81h – 81n des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abgelöst. Das Bundeskartellamt hat hierzu Leitlinien und ein Merkblatt herausgegeben, die von der Landeskartellbehörde entsprechend angewandt werden (MBI. LSA Nr. 4/2023 vom 6. 2. 2023). 

Hinweise auf Kartellverstöße

Insider-Wissen und Kenntnissen über verbotene Absprachen kommt eine große Bedeutung für die Aufdeckung und Zerschlagung illegaler Kartelle zu. Anonyme Hinweise auf Kartellverstöße können über ein Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes entgegengenommen werden. Auch Kartellverstöße in Sachsen-Anhalt können auf diesem Weg anonym gemeldet werden.