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Gemeinschaftsstände

Es gelten die Förderbestimmungen vom 1. Februar 2016.

Was wird gefördert?

Organisation von Gemeinschaftsständen des Landes Sachsen-Anhalt auf bestimmten Messen im In- und Ausland, an denen schwerpunktmäßig KMU mit dem Ziel der internationalen Markterschließung teilnehmen

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger: Investitions- und Marketinggesellschaft mbH des Landes Sachsen-Anhalt
Endbegünstigte: mehrheitlich KMU des Landes Sachsen-Anhalt

Wie wird gefördert?

100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 €

Besonderheiten

  • gesamtwirtschaftliches Interesse des Landes Sachsen-Anhalt; Beschluss Messebeirat des Landes Sachsen-Anhalt
     
  • 60 % der Mitaussteller sind kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU)
     
  • Gesamtzahl der Mitaussteller soll nicht unter zehn liegen

Ansprechpartner

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de

Investitions- und Marketinggesellschaft mbH des Landes Sachsen-Anhalt
www.investieren-in-sachsen-anhalt.de

Messeplan Sachsen-Anhalt

Den Messeplan des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 und 2021 können Sie hier herunterladen (Stand: Dezember 2019, PDF-Datei ist nicht barrierefrei):

Messeplan Sachsen-Anhalt 2020-21