Sachsen-Anhalts Reisewirtschaft kämpft mit den Folgen der Corona-Pandemie. Gab es im Jahr 2019 mit 8,64 Millionen Übernachtungen noch ein Allzeithoch, gingen diese in den folgenden Jahren deutlich zurück. Für Januar bis November 2021 wurden nur noch 5,58 Millionen Übernachtungen registriert.
„Sachsen-Anhalts Landesregierung hat früh und mit großem Engagement Anstrengungen unternommen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise für Unternehmen abzufedern“, sagt Wirtschaftsminister Sven Schulze. Ziel sei es immer gewesen, wirtschaftliche Strukturen und Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Mit mehreren Maßnahmen unterstützt das Land während der schwierigen Lage die Branchenunternehmen, um im In- und Ausland zu zeigen, dass Sachsen-Anhalt für Reisende offen und sicher ist.
Der Trend zeigt sich positiv: Im Oktober 2021 erreichten die Übernachtungszahlen wieder ein Vor-Krisen-Niveau. Urlaub in Sachsen-Anhalt bleibt gefragt. "Hinzu kommt, dass wir einen neuen Trend erleben: Urlaub vor der eigenen Haustür ist wieder gefragt", sagt Minister Sven Schulze. "Diesen Trend werden wir nutzen, um Sachsen-Anhalt als Land der kulturellen, historischen und landschaftlichen Vielfalt hervorzuheben und die Tourismuswirtschaft mit gezielten Förderprogrammen weiter zu stärken.“
Folgende Maßnahmen wurden bereits ergriffen:
1. Wirtschaftshilfen
Mit den Überbrückungshilfen I bis III wurden dem Gastgewerbe rund 145 Millionen Euro bewilligt. Weitere Unterstützung gab es für den Handel (55,5 Millionen Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (52,3 Millionen Euro) sowie Dienstleistungen (15,6 Millionen Euro).
Mit der Neustarthilfe III und III plus wurden dem Gastgewerbe weitere 5,2 Millionen Euro bereitgestellt.
2. Marketingmaßnahmen
Die Re-Start-Landeskampagne "" hat bereit Potenzial bewiesen. Sie wird 2022 fortgesetzt und verstärkt.
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat für die Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt Mittel im Corona-Sondervermögen angemeldet. Die Maßnahme „Förderung der Tourismuswirtschaft“ gliedert sich in zwei Bereiche: Zum einen können Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft, zum anderen Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Tourismuswirtschaft unterstützt werden. Dafür stehen bis 2025 insgesamt acht Millionen Euro bereit.
4. Investitionsförderung
Das Investitionsförderprogramm "Sachsen-Anhalt INVESTIERT" unterstützt kleine und Kleinstunternehmen in Sachsen-Anhalt bei der Krisenbewältigung. Mit Geld aus diesem Programm können die Betriebe Maßnahmen ergreifen, um wettbewerbsfähiger zu werden und Dauerarbeitsplätze sicher oder schaffen. Maximal 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens werden gefördert, maximal 50.000 Euro. Dafür müssen die Unternehmen mindestens 25.000 Euro investieren.
Größere Projekte im Tourismus können weiterhin über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GWR) finanziert werden. Mit einer zeitnahen Änderung der GRW-Landesregelung sollen zwei Ziele erreicht werden: eine Anpassung an die geänderten EU- und Bundesregelungen sowie die Vereinfachung der Förderkulisse.