Magdeburg. Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Sven Schulze, hat eine gemeinsame Initiative der unionsgeführten Agrarressorts der Bundesländer gestartet. In einem Schreiben an die EU-Kommissare Christophe Hansen, Costas Kadis und Jessika Roswall fordern die Länder die vollständige Aufhebung der Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) in der nächsten Omnibus-Verordnung. Ziel ist ein neues, praxistaugliches und faires Regelwerk.
EU-Verordnung als „Bürokratiemonster“ in der Kritik
„Wir begrüßen die fortlaufenden Bemühungen der EU, Bürokratie zu verringern, ausdrücklich“, betont Minister Sven Schulze, der auch Sprecher der CDU-geführten Agrarressorts ist. „Doch die Naturwiederherstellungsverordnung, wie sie umgesetzt werden soll, ist ein Bürokratiemonster und belastet unsere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unverhältnismäßig. Das können wir so nicht länger akzeptieren.“
Länder warnen vor erheblichen finanziellen und bürokratischen Lasten
Die Länder sehen die derzeitige Ausgestaltung der NRL kritisch. Sie bemängeln, dass der im Trilog gefundene Kompromiss komplex, in seiner Ausgestaltung und Finanzierung unklar ist und die Landwirtschaft die Hauptlast der Wiederherstellung sowie deren Kosten tragen soll. Allein für Deutschland wird ein jährlicher Finanzbedarf von geschätzten 1,7 Milliarden Euro nur für Artikel 4 der Verordnung erwartet, der noch deutlich höher ausfallen könnte. Zudem gebe es bislang kein eigenständiges EU-Finanzierungsinstrument, und die in der Verordnung genannten Finanzierungsmöglichkeiten bleiben unkonkret, sowohl in Bezug auf ihre Art als auch ihren Umfang.
Forderung nach praxistauglicher Umsetzung und fairer Lastenverteilung
„Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stärken und gleichzeitig das wichtige Ziel der Naturwiederherstellung konsequent verfolgen“, so Minister Sven Schulze. „Dies muss jedoch stets im Einklang mit den praktischen Erfordernissen und der Finanzierbarkeit für unsere Betriebe geschehen. Eine aktive Wiederherstellung sollte daher immer mit nachhaltigen Nutzungsformen verbunden werden; ein Nutzungsausschluss darf nur als allerletztes Mittel in Betracht gezogen werden."
Hintergrund: Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law, NRL) wurde am 27. Februar 2024 vom Europäischen Parlament angenommen und wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. Die unterzeichnenden Bundesländer hatten bereits damals Bedenken geäußert