Magdeburg. Ab heute können Obst- und Weinbauern in Sachsen-Anhalt, die durch die Frostereignisse im April 2024 erhebliche Ertragsverluste erlitten haben, finanzielle Unterstützung beantragen. Das Antragsverfahren für die Frosthilfen ist heute gestartet und läuft bis zum 30. September 2024. Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen.
Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Der Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch konkrete Hilfen für die Betroffenen bereitstellen konnten.“
Die Frosthilfen richten sich an Betriebe, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken ist. Die betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe können Unterstützungsleistungen von bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. Priorität haben dabei Kreditzuschüsse in Höhe von 20 Prozent der Nettokreditsumme, bis zu einer Höchstgrenze von 7.000 Euro pro Hektar.
Hintergrund: Das Frostereignis im April 2024 wurde als Naturkatastrophe gemäß der Nationalen Rahmenrichtlinie eingestuft. Ziel der Hilfen ist es, die durch den Frost verursachten Einkommensverluste abzumildern.
Magdeburg. Ab heute können Obst- und Weinbauern in Sachsen-Anhalt, diedurch die Frostereignisse im April 2024 erhebliche Ertragsverluste erlitten haben, finanzielle Unterstützung beantragen. Das Antragsverfahren für die Frosthilfen ist heute gestartet und läuft bis zum 30. September 2024. Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen.
Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Der Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch konkrete Hilfen für die Betroffenen bereitstellen konnten.“
Die Frosthilfen richten sich an Betriebe, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken ist. Die betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe können Unterstützungsleistungen von bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. Priorität haben dabei Kreditzuschüsse in Höhe von 20 Prozent der Nettokreditsumme, bis zu einer Höchstgrenze von 7.000 Euro pro Hektar.
Hintergrund: Das Frostereignis im April 2024 wurde als Naturkatastrophe gemäß der Nationalen Rahmenrichtlinie eingestuft. Ziel der Hilfen ist es, die durch den Frost verursachten Einkommensverluste abzumildern.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter: https://elaisa.sachsen-anhalt.de.
Weitere Hintergründe zu den Hilfen finden Sie hier
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter: https://elaisa.sachsen-anhalt.de.
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