Magdeburg. Das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Mit der Novelle wird das Jagdrecht im Land nach der grundlegenden Reform im Jahr 2011 vereinfacht und an aktuelle rechtliche, fachliche und praktische Anforderungen angepasst. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Mit der Reform setzt die Landesregierung einen Auftrag aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag um.
Minister Sven Schulze betont: „Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir ein praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk für Sachsen-Anhalt. Wir bringen Naturschutz, Tierschutz, die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Anliegen der Jägerschaft in ein neues Gleichgewicht.“
Wolf wird in das Jagdrecht aufgenommen
Ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt auf der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Ziel ist es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können. Der Wolf bleibt weiterhin eine besonders geschützte Art. Eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen; stattdessen greift ein Bestandsmanagement, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtigt.
Minister Sven Schulze erklärte dazu: „Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht schaffen wir klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement. Wir sorgen damit für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit vor Ort – für den Schutz der Art ebenso wie für die Menschen im ländlichen Raum.“
Klare Regelungen bei Wildschäden
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Novelle ist die Wiedereinführung einer Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vorschrift schafft klare Verantwortlichkeiten insbesondere bei Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Roggen oder Sonnenblumen. Ziel ist eine verlässliche Entschädigung bei Wildschäden sowie die Stärkung wirksamer Schutzmaßnahmen.
Bejagungsschneisen werden dabei ausdrücklich als Instrument der Wildabwehr und des Schutzes von Kulturflächen berücksichtigt. Sie ermöglichen eine gezielte Schadensminderung und tragen zur Konfliktvermeidung zwischen Landwirtschaft und Jagd bei.
Weitere praxisnahe Anpassungen und Beteiligungsverfahren
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Anpassungen zur besseren Umsetzbarkeit des Jagdrechts. Dazu zählen Regelungen zur Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden, zur rechtlichen Einordnung unbeabsichtigten Beifangs, zur Konkretisierung der Vollmachtserteilung beispielsweise bei der Übertragung der Befugnis zur Jagdausübung an Dritte sowie zur Anerkennung bestätigter Schweißhundeführer aus anderen Bundesländern.
Der Gesetzentwurf wurde in einem intensiven Beteiligungsprozess erarbeitet. Stellungnahmen aus Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz sowie von Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden wurden ausgewertet und bei der finalen Ausgestaltung berücksichtigt.





