Gemeinschaftsstände
Es gelten die Förderbestimmungen vom 1. Februar 2016.
Was wird gefördert?
Organisation von Gemeinschaftsständen des Landes Sachsen-Anhalt auf bestimmten Messen im In- und Ausland, an denen schwerpunktmäßig KMU mit dem Ziel der internationalen Markterschließung teilnehmen
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger: Investitions- und Marketinggesellschaft mbH des Landes Sachsen-Anhalt
Endbegünstigte: mehrheitlich KMU des Landes Sachsen-Anhalt
Wie wird gefördert?
100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 €
Besonderheiten
- gesamtwirtschaftliches Interesse des Landes Sachsen-Anhalt; Beschluss Messebeirat des Landes Sachsen-Anhalt
- 60 % der Mitaussteller sind kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU)
- Gesamtzahl der Mitaussteller soll nicht unter zehn liegen
Ansprechpartner
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de
Investitions- und Marketinggesellschaft mbH des Landes Sachsen-Anhalt
www.investieren-in-sachsen-anhalt.de