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Das Land Sachsen-Anhalt zahlt knapp 2 Millionen Euro an EU-Hilfen an Obst- und Weinbaubetriebe aus

EU-Frosthilfen

Magdeburg. Obst- und Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt erhalten noch vor Ostern gezielte Unterstützung für die Frostschäden vom Frühjahr 2024. Das Land hat jetzt rund 2 Millionen Euro an EU-Frosthilfen angewiesen. Zusammen mit den bereits im Dezember 2024 ausgezahlten Landeshilfen von rund 2,6 Millionen Euro beläuft sich das gesamte Hilfspaket auf rund 4,6 Millionen Euro.

Frostschäden April 2024: EU-Hilfen ergänzen Landesförderung
Der Spätfrost im April 2024 hatte insbesondere im Obst- und Weinbau Sachsens-Anhalts zu massiven Ernteausfällen geführt. Blüten und junge Triebe wurden vielerorts stark geschädigt. Das Land reagierte schnell: Bereits im Dezember 2024 wurden Landeshilfen ausgezahlt. Die jetzt erfolgten EU-Zahlungen ergänzen diese Unterstützung gezielt.

Minister Sven Schulze: „Verlässlich helfen, vorausschauend handeln“
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze betonte die Bedeutung der Hilfen: „Unsere Obst- und Weinbauern konnten sich auf uns verlassen – und können das auch in Zukunft. Wir helfen schnell, verlässlich und investieren gezielt in einen besseren Schutz für unsere landwirtschaftlichen Betriebe.“

Hintergrund: Wer konnte Frosthilfen beantragen?
Antragsberechtigt waren Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Sachsen-Anhalt, deren Haupttätigkeit in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse liegt. Voraussetzung war ein Ertragsrückgang von mehr als 30 Prozent im Jahr 2024 im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre.

Die betroffenen Unternehmen konnten Unterstützungsleistungen von bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. Mit den Frosthilfen wurde die Liquidität von 53 Unternehmen gesichert.

Sachsen-Anhalt investiert in Klimavorsorge: Neue Versicherungslösung geplant
Die Landesregierung hat mit der Auszahlung nicht nur kurzfristige Hilfe geleistet, sondern setzt auch langfristige Maßnahmen um: Neben den Soforthilfen wird eine Förderung für sogenannte Mehrgefahrenversicherungen auf den Weg gebracht. Diese soll künftig auch Obstbaubetriebe gegen Risiken wie Frost, Sturm oder Starkregen absichern – analog zur bestehenden Unterstützung im Weinbau. Darüber hinaus fördert das Land auch investive Risikomanagementmaßnahmen (u.a. Frostschutzberegnung, Hagelschutznetze, etc.) über das Agrarinvestitionsprogramm.

Weitere Informationen zu den Frosthilfen und Förderprogrammen:
→        Pressemitteilung zur Landeshilfe vom April 2024
→        Informationen zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung

Kontakt für Journalisten

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316
presse(at)mw.sachsen-anhalt.de

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